Ausgangspunkt des Konzepts ist es, im Quartiersinneren den Charakter der verwilderten Alten Gärtnerei zu bewahren. Mit den offenen grünen Höfen und den vereinzelten Solitärbauten entstehen in den rückwärtigen Bereichen aufeinander bezogene, kleinteilige Räume.
Herzstück des Entwurfs ist die innenliegende Quartiersmitte als öffentlicher, geschützter Freiraum. In den umliegenden Gebäuden sind verschiedene öffentliche und soziale Nutzungen gruppiert (Kita, Kulturgarten mit Überschaubar und Museum, Familienzentrum, Fahrradwerkstatt, „Quartierswohnzimmer“, „Generationenpavillon“, besondere Wohnformen etc.). Durch die verschiedenen Wege wird die Quartiersmitte mit der Nachbarschaft gut vernetzt. So bietet sie auch einen Mehrwert für Heinersdorf.
Das „Außen“ des Quartiers ist geprägt durch eine weitgehend geschlossene Bebauung, damit der Straßenlärm nicht ins Quartiersinnere eindringen kann. Durch das Zurückweichen einzelner Gebäude entstehen entlang der neuen Straßenverbindung Netzelement 1 angedeutete Platzsituationen, die Aufenthaltsmöglichkeiten bieten. In diesen Bereichen sind teilweise auch Einzelhandelsnutzungen angeordnet.
Die Bebauung zur neuen Straße ist vier- bis sechsgeschossig und nimmt im Quartiersinneren ab. Die rückwärtigen Bereiche bleiben autofrei und zur Romain-Rolland-Straße ist eine Mobilitätsstation vorgesehen.
Der Ortseingang im Kreuzungsbereich Romain-Rolland-Straße, Rothenbachstraße und Netzelement 1 wird durch eine städtische Bebauung mit vier bis sechs Geschossen gefasst. Das Gründerzeithaus auf der östlichen Seite wird erhalten. Um es herum entsteht ein Platz. Der Supermarkt auf der westlichen Teilfläche wird in eine mehrgeschossige Neubebauung integriert.
Insgesamt sieht das städtebauliche Konzept 535 Wohneinheiten für rund 1.065 Einwohner*innen vor.
Das städtebauliche Konzept wird nun zum Masterplan überarbeitet und bildet die Grundlage für die Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Aufstellung des Bebauungsplanes 3-72 für das Projektgebiet „Alte Gärtnerei“ wurde durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen am 14.05.2019 beschlossen.
Als nächste Schritte werden die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der anderen Träger öffentlicher Belange (TÖB) (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgen. Ziel ist es, das Bebauungsplanverfahren Ende 2025 abzuschließen.