Welterbe
Bild: Wolfgang Bittner, Landesdenkmalamt Berlin
Welterbe in Berlin
Die drei Berliner Welterbestätten repräsentieren ganz unterschiedliche Bauepochen und Bauaufgaben: die vor allem im 18. und 19. Jahrhundert geprägte Residenzlandschaft der Preußischen Schlösser und Gärten, die der Aufklärung und der öffentlichen Bildung verpflichteten Kunst- und Archäologischen Museen des 19. und 20. Jahrhunderts auf der Museumsinsel und schließlich die sozialreformerisch orientierten Siedlungen der Berliner Zwischenkriegsmoderne.
Kulturpolitik und Welterbe
Berlin ist stolz auf seine drei UNESCO-Welterbestätten und kommt den damit verbundenen Verpflichtungen gern nach. Die ministeriellen Aufgaben des UNESCO-Welterbeschutzes nimmt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa als Oberste Denkmalschutzbehörde wahr.
Schutz und Erhaltung des Welterbes
Das Land Berlin und Eigentümer bzw. Eigentümerinnen sind mit der Nominierung gemeinsam die Verpflichtung eingegangen, die Welterbestätten zu schützen, zu pflegen und das Wissen über das UNESCO-Welterbe zu vermitteln. Die fachlichen Aufgaben der Welterbepflege übernimmt hierbei das Landesdenkmalamt Berlin.
Faltmappe: UNESCO-Welterbe, Die Museumsinsel Berlin
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Faltmappe: UNESCO-Welterbe, Die Museumsinsel Berlin
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Einleger: Alte Nationalgalerie, Altes Museum, Bode-Museum, Neues Museum, Pergamonmuseum, Masterplan Museumsinsel
Faltmappe: Welterbe in Berlin, Bedeutungsreich für die Stadt
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Einleger: Parklandschaft Glienicke
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Einleger: Museumsinsel
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Einleger: Sechs Siedlungen der Berliner Moderne
Gesetze und Regelungen
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UNESCO-Empfehlung zur historischen Stadtlandschaft
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Übersetzung der „Operational Guidelines for the Implementation of the World Heritage Convention“ (WHC.13/01, Juli 2013) in der Endfassung vom 02.06.2015