Die Vertragsangelegenheiten nach dem SGB IX betreffen die Angebote der Eingliederungshilfe des 2. Teils SGB IX im Land Berlin.
Die rechtlichen Grundlagen bilden neben den gesetzlichen Regelungen im SGB IX der Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe und die Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe für Angebote nach dem SGB IX.- Berliner Rahmenvertrag Eingliederungshilfe
- Beschlüsse der Berliner Vertragskommission Eingliederungshilfe
- Beschlüsse der Vertragskommission Soziales [ehemalige Kommission 75]
- Vergütung (Die Seite ist noch im Aufbau)
Die Umsetzung der Aufgaben des Berliner Rahmenvertrages Eingliederungshilfe liegt federführend bei der KO131, die von Arbeitsgruppen und Ausschüssen fachlich unterstützt wird und eine Geschäftsstelle bei der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung unterhält.