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Blindenhilfe nach § 72 SGB XII; Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG); hier: Leistungsbeträge Blindenhilfe ab 1. Juli 2018
p(. vom 0823. AprilJuni 20162017
Inhalt
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1. Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
1. Blindenhilfe nach § 72 SGB XII
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681694,7068 Euro (bisher:653681,9470 Euro) sowie - für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf
341347,4494 Euro (bisher:327341,5444 Euro).
2. Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
2. Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG)
Aufgrund der Anhebung der Blindenhilfe nach § 72 Abs. 2 SGB XII ändern sich die daran gekoppelten Leistungsbeträge nach dem LPflGG ebenfalls.
Das Blindengeld nach § 2 Abs. 1 Satz 1 LPflGG beträgt ab 1. Juli 20162017 545555,3674 Euro (bisher: 523545,1536 Euro).
Bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit werden nach § 2 Abs. 1 Satz 2 LPflGG weiterhin 1.189,00 Euro gezahlt.
Das Pflegegeld wegen hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit nach § 2 Abs. 2 Satz 1 LPflGG beträgt ab 1. Juli 20162017 136138,3494 Euro (bisher: 130136,7934 Euro).
Liegen beide Behinderungen gleichzeitig vor, beträgt das Pflegegeld nach § 2 Abs. 2 Satz 2 LPflGG ab 1. Juli 20162017 272277,6888 Euro (bisher: 261272,5868 Euro).
- bei Blindheit
272277,6887 Euro (bisher:261272,5868 Euro), - bei Blindheit und gleichzeitiger Gehörlosigkeit unverändert 594,50 Euro ,
- bei hochgradiger Sehbehinderung oder Gehörlosigkeit
6869,1747 Euro (bisher:6568,4017 Euro) und - bei hochgradiger Sehbehinderung und gleichzeitiger Gehörlosigkeit
136138,3494 Euro (bisher:130136,7934 Euro). <
Die Anrechnung nachder vorrangigen Leistungen der Pflegeversicherung erfolgt in Besitzstandsfällen (§ 8 Abs. 1 und 2 LPflGG betragen) weiterhin in voller Höhe des jeweiligen Pflegegeldes. Das bedeutet
Die aktuellen Leistungsbeträge werden zum 01.07.20162017 in Open/PROSOZ hinterlegt.
Die unveränderten Anrechnungsbeträge bei Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung entnehmen sie bitte dem Schreiben des BMAS vom 1224.1204.20142017.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
- § 72 SGB XII – Blindenhilfe -
- Landespflegegeldgesetz
Archiv:
Archiv:
- Schreiben vom 04. Juni 2015 mit den Änderungen zum 01. Juli 2016
- Schreiben vom 26. Mai 2014 mit den Änderungen zum 01. Juli 2015
- Schreiben vom 26. Mai 2014 in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung
- Schreiben vom 29. Mai 2013 mit den Änderungen zum 01. Juli 2014
- Schreiben vom 1. Juni 2012 mit den Änderungen zum 01. Juli 2013
- Schreiben vom 16. Juni 2011 mit den Änderungen zum 01. Juli 2012
- Schreiben vom 22. Mai 2009 mit den Änderungen zum 16. Juni 2011
- Schreiben vom 12.12.2014 über Blindenhilfe nach § 72 SGB XII; Landespflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz (LPflGG); hier: Änderung der Anrechnungsbeträge aus der Pflegeversicherung ab 01.01.2015
Abteilung Soziales
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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