Technisches Problem
Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.
Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.
Anlage zu Nr. 8 Abs. 2 der AV ZustAsylbLG
Die Umstellung der Zuständigkeit bei Vorliegen eines wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrags im Sinne dieser Ausführungsvorschriften erfolgt auf Grundlage des folgenden Ablaufplans.
Versionsarchiv
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Tag des Geburtstags des ältesten Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft (mit Ausnahme des 1.1. oder 00, siehe dritte Spalte) | sowie Geburtstag des ältesten Mitglieds 1.1. oder 00 mit Anfangsbuchstaben |
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Januar 2020 |
1. |
K |
Februrar 2020 | 3., 4., 5. eines Monats | B |
März 2020 | 6., 7., 8. eines Monats | A, E, F, J |
April 2020 | 9., 10. eines Monats | C, H |
Mai 2020 | 11., 12., 13. eines Monats | D |
Juni 2020 | 14., 15., 16. eines Monats | G, U, V |
Juli 2020 | 17. eines Monats | I, M, N |
August 2020 | 18., 19., 20. eines Monats | R, T |
September 2020 | 21., 22., 23., 24. eines Monats | L, O, Q |
Oktober 2020 | 25., 26., 27. eines Monats | P, S bis Schu |
November 2020 | 28., 29., 30., 31. eines Monats | Schv bis Sz |
Dezember 2020 | Restbestände, Nacharbeiten | W, X, Y, Z |
Ausschlaggebend sind die im Aufenthaltsdokument angegebenen Daten.
Die Anfangsbuchstaben gelten ohne vorangestellten Titel (z.B. „El“, „Ben“, „Abou“, „von“). Bei Doppelnamen gilt der voran gestellte Nachname.
Die Umstellung der Geburtsdaten 1.1. und 00 wird wegen ihrer erhöhten Anzahl in Abhängigkeit vom Anfangsbuchstaben auf alle zwölf Monate verteilt.
Abteilung Soziales
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