Technisches Problem
Aufgrund eines Technischen Darstellungsproblems, werden Tabellen zum Teil nicht korrekt dargestellt. Dies betrifft Tabellenzellen, die mehr als eine Zeile oder Spalte einnehmen.
Wir bitten Sie, diesen Darstellungsfehler zu entschuldigen.
Es wird bereits an einer Lösung gearbeitet.
Anlage zu Nr. 8 Abs. 2 der AV ZustAsylbLG
Die Umstellung der Zuständigkeit bei Vorliegen eines wohnsitzbegründenden melderechtlichen Eintrags im Sinne dieser Ausführungsvorschriften erfolgt auf Grundlage des folgenden Ablaufplans.
Versionsarchiv
Zahlung für | Tag des Geburtstags des ältesten Mitglieds der Haushaltsgemeinschaft (mit Ausnahme des 1.1. oder 00, siehe dritte Spalte) | sowie Geburtstag des ältesten Mitglieds 1.1. oder 00 mit Anfangsbuchstaben |
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Januar 2021 | 1., 2. eines Monats | K |
Februrar 2021 | 3., 4., 5. eines Monats | B |
März 2021 | 6., 7., 8. eines Monats | A, E, F, J |
April 2021 | 9., 10. eines Monats | C, H |
Mai 2021 | 11., 12., 13. eines Monats | D |
Juni 2021 | 14., 15., 16. eines Monats | G, U, V |
Juli 2021 | 17. eines Monats | I, M, N |
August 2021 | 18., 19., 20. eines Monats | R, T |
September 2021 | 21., 22., 23., 24. eines Monats | L, O, Q |
Oktober 2021 | 25., 26., 27. eines Monats | P, S bis Schu |
November 2021 | 28., 29., 30., 31. eines Monats | Schv bis Sz |
Dezember 2021 | Restbestände, Nacharbeiten | W, X, Y, Z |
Ausschlaggebend sind die im Aufenthaltsdokument angegebenen Daten.
Die Anfangsbuchstaben gelten ohne vorangestellten Titel (z.B. „El“, „Ben“, „Abou“, „von“). Bei Doppelnamen gilt der voran gestellte Nachname.
Die Umstellung der Geburtsdaten 1.1. und 00 wird wegen ihrer erhöhten Anzahl in Abhängigkeit vom Anfangsbuchstaben auf alle zwölf Monate verteilt.
Abteilung Soziales
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