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ARCHIV: Rundschreiben I Nr. 13/2006 über Beitragshöhe für freiwillig kranken- und pflegeversicherte Leistungsberechtigte nach dem SGB XI; Vereinbarung mit der CITY BKK
vom 21. Juli 2006, aufgehoben am 16. Februar 2010
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Zum 01. Juli 2006 wurde mit der CITY BKK eine Vereinbarung zur pauschalierten Beitragsbemessung abgeschlossen. Als Grundlage der Beitragsbemessung gilt der Betrag, der nach § 232a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V für Leistungsberechtigte nach dem SGB II festgelegt ist.
Maßgebend für die Höhe der Beiträge ist der ermäßigte Beitragssatz der CITY BKK (12,3 %) zuzüglich 0,9 % nach § 241a SGB V. Damit ergeben sich folgende Beträge:- Krankenversicherungsbeitrag: 111,57 €
- Pflegeversicherungsbeitrag (1,7 %): 14,37 €
- Pflegeversicherungsbeitrag (1,95 %): 16,48 €
Den Vertragstext entnehmen Sie bitte der Anlage . Die Tabelle der Beiträge wurde entsprechend ergänzt.
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- § 32 SGB XII
- Rundschreiben I Nr. 16/2005
- Rundschreiben I Nr. 11/2005
- Rundschreiben I Nr. 4/2006
- Rundschreiben I Nr. 7/2009
Anlage
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