Formulare

Altenpflegerin erklärt Seniorin ein Formular

Landeseinheitliche Ausbildungszuschläge und Beitrittserklärung

Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land beteiligen sich nach einem festgelegten Schlüssel über ein Umlageverfahren an der Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Den eingerichteten Ausgleichfonds verwaltet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).

Die Beträge, die Sie an den Ausgleichsfonds entrichten, können Sie als vollstationäre, teilstationäre bzw. ambulante Pflegeeinrichtung über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen als Ausbildungszuschläge geltend machen. Über die Höhe dieser Zuschläge veröffentlicht die Senatsverwaltung nachfolgende Information:

Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für ambulante Pflegeeinrichtungen 2025

Im ambulanten Sektor erfolgt die Refinanzierung der Umlagebeträge in Form eines landeseinheitlichen Ausbildungszuschlags auf die Pflegevergütung. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom ambulanten Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der in den zwölf Monaten vor dem 1. Januar des Festsetzungsjahrs im Land abgerechneten Punkte aller ambulanten Pflegeeinrichtungen errechnet.

Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG beträgt ab 01. Januar 2025 für ambulante Pflegeeinrichtungen in Berlin 0,00190 EUR als Zuschlag zum jeweiligen Punktwert des Pflegedienstes. Bei einer Zeitvergütung entspricht das einem Stundensatzzuschlag von 1,14 EUR (bei in der Pflegevergütung vereinbarter 5 Minuten Taktung 0,09 EUR, bei 1 Minuten Taktung 0,02 EUR).

Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens können Sie als ambulante Pflegeeinrichtung Ihren Beitritt zu den vorstehenden Ausbildungszuschlägen für 2025 erklären.
Der Beitritt erfolgt über das Marktpartnerportal, über den
URL: https://mpp-pflegepartner.nordost.aok.de/mpp/login
Um der Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz (PflBG) i.V.m. § 89 SGB XI und Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) in Berlin beizutreten, wählen Sie bitte den Vorgang „Refinanzierung Umlage Pflegeberufe 2025“ aus.

Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2025

Seit Einführung des Umlageverfahrens erfolgte im stationären Bereich die Refinanzierung der Umlagebeträge über einrichtungsindividuelle Ausbildungszuschläge. Für das Jahr 2025 erfolgt eine Umstellung. Ab dem Finanzierungsjahr 2025 werden zur Ermittlung der an das LAGeSo abzuführenden Ausbildungsumlage statt der Pflegefachkräfte die vertraglich vereinbarten Belegungstage genutzt.

Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom stationären Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der mit allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen vereinbarten Belegungstage errechnet.

Der neue einrichtungseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG für die Refinanzierung der Ausbildungsumlage in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen beträgt ab 01. Januar 2025 pro Belegungstag 7,15 EUR.

Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens können Sie als voll- bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtung per Beitrittserklärung den Ausbildungszuschlag für 2025 vereinbaren. Gehen Sie dazu auf das Dokument „Beitritt zur Vereinbarung über die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz“ im Downloadbereich. Drucken Sie das Dokument aus und versenden Sie es unterschrieben per Scan an die folgende E-Mail-Adresse: 28PflBG-BE+BB@bkkmitte.de

Downloadbereich

  • Beitrittserklärung zur Rahmenvereinbarung zur Refinanzierung gem. § 28 Abs. 2 Pflegeberufegesetz

    PDF-Dokument (180.6 kB)

Mitteilung an den Sozialhilfeträger über zu verwendende Bankverbindung der Pflegeeinrichtung

Ihre Bankverbindung hat sich geändert oder Personen wechselten, die zur Angabe und Änderung der Bankverbindung berechtigt sind? Dann informieren Sie uns bitte umgehend. Denn Ihre jeweils aktuellen Einrichtungs- und Kontodaten werden für das landesweite Abrechnungssystem gebraucht. Gehen Sie wie folgt vor.
  1. Füllen Sie Schritt für Schritt das Online-Formular Erfassungsbogen zur Pflege der landeseinheitlichen Datei über die Zahlungsempfänger-Informationen (Bankverbindungen) der entgeltfinanzierten Dienstleister digital aus.
  2. Sobald Sie alle Pflichtfelder (mit * Stern markiert) online ausgefüllt haben, werden Sie um die Kontrolle der Eingaben gebeten. Danach können Sie das Formular absenden.
    Wichtig: Aus Sicherheitsgründen wird die Originalunterschrift (insbesondere die Unterschrift der rechtsgeschäftlichen Vertretung) auf Papierform benötigt.
  3. Drucken Sie das Formular unter „Zusammenfassung ausdrucken“ aus, unterschreiben es handschriftlich und senden es inklusive der erforderlichen Unterlagen an die Postadresse der Senatsverwaltung:
    Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
    Abteilung Pflege – Referat II C
    Oranienstr. 106
    10969 Berlin

Sobald Ihr unterschriebenes Formular im Original bei uns vorliegt, werden die Einrichtungsdaten in das landesweite Abrechnungssystem eingepflegt. Ihre Bankverbindung ist erst dann autorisiert und steht den Mitarbeitenden der Sozialämter zur Abrechnung zur Verfügung.

Es liegt damit auch bei Ihnen, durch rechtzeitige und vollständige Information sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden der Sozialämter Ihre Einrichtungsdaten finden und auf das richtige Bankkonto überweisen können.