Rechtzeitige Vorsorge für Handlungs- und Entscheidungssicherheit insbesondere in akuten kritischen Situationen wird empfohlen. Dazu gehört, sich und Nahestehende über Handlungsoptionen zu informieren bzw. beraten zu lassen, sich mit den betroffenen Nahstehenden auszutauschen und letztlich die im Rahmen der Vorsorge gewünschten Vollmachten und Verfügungen zu erstellen. Im Zusammenhang mit der Verschriftlichung des eigenen (Patienten)-Willens in Form einer Patientenverfügung wird zusätzlich die Einbeziehung der Ärztin oder des Arztes des Vertrauens empfohlen.
Für Situationen, bei denen schnelles Handeln angesagt ist, wird die Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines übersichtlichen Notfallplans bzw. der Berliner Notfallverfügung empfohlen. Notfallverfügungen können insbesondere in akuten kritischen Situationen zu Handlungs- und Entscheidungssicherheit beitragen.
In Berlin haben sich die maßgeblichen Verbände, Körperschaften und Strukturen bereits im März 2019 für die Nutzung der entwickelten Berliner Notfallverfügung ausgesprochen.
Der hier dokumentierte Patientenwille sollte stets Ergebnis eines Kommunikationsprozesses zwischen Betroffenen, Ärzten und ggf. Bevollmächtigten sein. Dazu gehört unbedingt die ärztliche Aufklärung ebenso wie die Beratung über die Möglichkeiten der hospizlich-palliativen Versorgung. Der Arzt oder die Ärztin bestätigt durch mit Unterzeichnung, dass er oder sie zu den Konsequenzen der getroffenen Entscheidungen beraten und an der Erstellung der Notfallverfügung mitgewirkt hat. Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Beratung, besteht Unsicherheit darüber, ob der oder die Betroffene genau wusste, wofür oder gegen welche Maßnahmen er oder sie sich entschieden hat.
Die individuelle Entscheidung ist auch mit den Pflegenden bzw. Zugehörigen abzusprechen, zu dokumentieren und zugänglich aufzubewahren.
Treten dann tatsächlich Situationen ein, für die die Vollmachten und Verfügungen erstellt worden und entscheidend sind, muss gesichert sein, dass nahestehende Menschen wissen bzw. es auf andere Weise transparent ist, dass es diese Dokumente gibt und wo sie sich befinden. Dazu kann eine Notfallkarte in der Geldbörse oder bei Alleinlebenden eine Notfalldose im Kühlschrank dienen.
Beratung zur Vorsorge bieten verschiedene Stellen, darunter die oben schon genannten ambulanten Hospizdienste, die Berliner Pflegestützpunkte und die Zentrale Anlaufstelle Hospiz.