- in allen Angelegenheiten nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) und den dazu gehörenden Verordnungen zu informieren und zu beraten,
- Pflegeeinrichtungen, anbieterverantwortete Pflege-Wohngemeinschaften, Intensivpflege-Wohngemeinschaften sowie besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch regelmäßige Prüfungen in bestimmten zeitlichen Abständen anlasslos zu überwachen, bei Pflegewohnformen ggf. in Abstimmung mit dem Medizinischen Dienst (MD) bzw. dem Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) sowie den Pflegekassen,
- Beschwerden und Eingaben von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen bzw. besonderen Wohnformen bzw. Nutzerinnen und Nutzern in betreuten Wohngemeinschaften sowie von Angehörigen, Vertretungsberechtigten, Beschäftigten und anderen Personen zu bearbeiten,
- anlassbezogene Prüfungen zu den dem WTG unterliegenden Wohnformen durchzuführen, insbesondere im Zusammenhang mit Beschwerden.
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