- Änderungen des SGB XI zum 01.01.2024 und später – Umsetzung des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes
- Änderungen des SGB XI zum 01.01.2021 – Umsetzung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes
- Digitale Pflegeanwendungen – DiPA-
Pflegeversicherung
Bild: Joachim Lechner / Fotolia.com
Aufgabe und gesetzliche Grundlagen der Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung wurde zum 01.01.1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Mit ihr wird das Risiko abgesichert, pflegebedürftig zu werden und die Kosten der erforderlichen Pflege nicht tragen zu können. Allerdings ist die Pflegeversicherung keine Vollversicherung. Die Leistungsbeträge decken regelmäßig nur einen Teil der Pflegekosten ab. Hinzu kommt, dass generell keine Leistungen für in stationären Einrichtungen anfallende Kosten für Unterkunft und Verpflegung und ggf. Investitionsaufwendungen gewährt werden. Verfügen Pflegebedürftige oder deren unterhaltspflichtige Angehörige nicht über genügend Eigenmittel um die Restkosten zu zahlen, können ergänzend Leistungen der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
Gesetzliche Grundlage der sozialen Pflegeversicherung ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
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