Die Pflegefachassistenz ist eine landesrechtlich anerkannte Ausbildung und ein wesentlicher Bestandteil einer veränderten Aufgabenteilung in der Pflege. Über die Finanzierung der 18-monatigen Ausbildung im Land Berlin informiert die Grafik 1.
Personalentwicklung in der Pflege
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Personalentwicklung umfasst die betriebliche Förderung und Weiterbildung von Mitarbeitenden, Führungskräften und Teams und geht Hand in Hand mit der Organisationsentwicklung. Ziel der Personalentwicklung ist es, einerseits die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und andererseits zur Motivation und zum Engagement der Mitarbeitenden beizutragen. Strategische und proaktive Personalentwicklung zielt auf die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs, um den eigenen Bedarf zu decken und eine qualitativ hochwertige Pflege auch in Zukunft zu gewährleisten.
Personalentwicklung besteht aus einer Vielzahl von Maßnahmen, die zu einem Ganzen zusammengefügt werden müssen. Wir möchten Sie bei dieser anspruchsvollen Aufgabe unterstützen und stellen Ihnen auf dieser Seite einige Bausteine vor.
Finanzierung der Ausbildung Pflegefachassistenz
Finanzierung der Ausbildung Pflegefachassistenz für beschäftigte Pflegehilfs- und Betreuungskräfte am Beispiel der Langzeitpflege
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Erläuterung zur Grafik 1: Finanzierung der Ausbildung Pflegefachassistenz in Berlin
Die Grundlage für die Finanzierung
der Ausbildung ist der § 47 (PflFAG) des Gesetzes über den Beruf Pflegefachassistenzgesetzes von Berlin.
Dort ist geregelt, dass die Finanzierung der Ausbildungskosten sich nach der Zuordnung des Trägers der Ausbildung (Ausbildungseinrichtung) zu einem Versorgungsgebiet richtet.
Ist der Träger der Ausbildung ein Krankenhaus erfolgt die Finanzierung über das Krankenhausfinanzierungsgesetz. Besteht der Ausbildungsvertrag mit einer ambulanten oder stationären Langzeitpflegeeinrichtung können die Ausbildungskosten über einen Vergütungszuschlag zu den allgemeinen Pflegeleistungen refinanziert werden.Was wird finanziert?
Verfahren zur Finanzierung der Ausbildung
Die Kosten für die Pflegeschule trägt das Land Berlin. Auch die Schulplätze, die von Langzeitpflegeeinrichtungen in einer Pflegeschule für Pflegefachassistenz, die an ein Krankenhaus angegliedert ist, belegt werden, finanziert das Land Berlin.
Des Weiteren wird die Ausbildungsvergütung, die angemessen sein soll, und eine Gesamtpauschale für die Kosten der praktischen Ausbildung finanziert.- Der Träger der praktischen Ausbildung beantragt die Refinanzierung der Ausbildung bei der zuständigen Pflegekasse.
- Es muss angegeben werden, ob die Ausbildung in regulärer Zeit (18 Monate) oder beschleunigt bei Auszubildenden mit Vorerfahrung als Pflegehilfskraft oder Betreuungskraft (12 Monate) erfolgen soll.
- Die Höhe der Refinanzierung erfolgt auf Basis von individuellen Verhandlungen.
- Als Ergebnis ist der Punktwert für ambulante Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag (PAMBU) bzw. der Vergütungszuschlag für stationäre Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI (PVOLL) abrechenbar.
- Grundlage für die Refinanzierung ist der Ausbildungsvertrag!
In Arbeit
Der § 47 des Pflegefachassistenzgesetzes wird weiter für die Praxis angepasst: Die Gesamtpauschale soll die Kosten für die Praxisanleitung, Sachkosten und die Kosten für sonstigen Personalaufwand, wie Koordinierung der Ausbildung, Verwaltung, Betriebs- und Gemeinkosten umfassen.
In der Gesamtpauschale sind nicht die Kosten für eine Basisqualifikation zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter enthalten. Die Kosten für die Weiterbildung und den Arbeitsausfall müssen extra nachgewiesen werden. -
Erläuterung zur Grafik 2: Förderung der Ausbildung Pflegefachassistenz für beschäftigte Pflegehilfs- und Betreuungskräfte durch die Agentur für Arbeit
Eine, bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigte Pflegehilfskraft möchte eine Ausbildung zur Pflegefachassistenz machen.
Wenn alle Zugangsbedingungen für die Ausbildung erfüllt sind, sollte der Arbeitgeber Kontakt mit dem zuständigen Arbeitgeberservice bei der Agentur für Arbeit aufnehmen und sich zu Fördermöglichkeiten der Beschäftigtenqualifizierung beraten lassen. Wird von der Agentur für Arbeit eine Förderung zugesagt, kann eine geförderte Ausbildung starten.Arbeitsvertrag und Ausbildungsvertrag
Die zu qualifizierende Beschäftigte und der Arbeitgeber schließen zusätzlich zum weiter bestehenden Arbeitsvertrag einen Ausbildungsvertrag. Darin ist eine Ausbildungsvergütung vereinbart. Die Ausbildungsvergütung und eine Pauschale für die Kosten der praktischen Ausbildung werden auf Antrag über einen Vergütungszuschlag entsprechend des § 47 des Berliner Gesetzes zum Beruf Pflegefachassistenz über die Pflegekasse refinanziert.Während der Ausbildung gilt die vereinbarte Arbeitsleistung aus dem Arbeitsvertrag mit der Teilnahme an der Qualifizierung als erbracht und das Arbeitsentgelt als Pflegehilfskraft wird unvermindert weitergewährt.
Der Arbeitgeber schließt einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeschule für Pflegefachassistenz die nach AZAV zertifiziert ist.Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und Lehrgangskosten orientieren sich an der Unternehmensgröße
Zuschusshöhe je nach Unternehmensgröße ab 01.04.2024:
Die Agentur für Arbeit zahlt je nach Größe des ambulanten Dienstes einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt (Differenz zwischen dem ehemaligen Gehalt als Pflegehilfskraft und der Ausbildungsvergütung) und zu den Kosten für die Pflegeschule.- Unternehmen < 50 Beschäftigte: 100% der Lehrgangskosten und 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Unternehmen 50 – 499 Beschäftigte: 50% der Lehrgangskosten und 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
- Unternehmen ≥ 500 Beschäftigte: 25 % der Lehrgangskosten und 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Der Zuschuss erhöht sich jeweils um 5% Punkte bei vorliegender Qualifizierungsvereinbarung der Sozialpartner.
Rechenbeispiel für ein Unternehmen mit 450 Beschäftigten:
Die zu qualifizierende Beschäftigte hatte als Pflegehilfskraft einen Lohn von 2.500 Euro/Monat. Während der Qualifizierung setzt sich der Lohn aus 1.000 Euro Ausbildungsvergütung und 1.500 Euro aus dem Arbeitsvertrag zusammen. Der Arbeitgeber kann die Ausbildungsvergütung über die Pflegekasse refinanzieren. Die Differenz zwischen dem Lohn laut Arbeitsvertrag und der Ausbildungsvergütung, beträgt hier 1.500 Euro. Die Hälfte der Lohnkosten, also 750 Euro und zusätzliche 20 Prozent pauschaler Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung werden über den Arbeitsentgeltzuschuss von der Agentur für Arbeit getragen. Beim Arbeitgeber verbleiben Kosten von 750 Euro monatlich.
Die Agentur für Arbeit übernimmt ebenso 50 Prozent der zertifizierten Lehrgangskosten der Pflegeschule, die übrigen Lehrgangskosten trägt das Land Berlin und werden über die Pflegeschule für Pflegefachassistenz beantragt.Hinweis zu Grafik 2: Eine weitergehende Förderung kann durch die Agentur für Arbeit gewährt werden, wenn grundsätzlich der Abschluss als Pflegefachkraft angestrebt wird, aber wegen eines unzureichenden Schulabschlusses ein Zugang nur über den Zwischenschritt der Pflegefachassistenzausbildung möglich ist.
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Externenprüfung / Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Pflegefachassistentin / Pflegefachassistent"
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Abteilung Pflege
- Tel.: (030) 9028-0
- Fax: (030) 9028-3140
- E-Mail an die Abteilung Pflege senden
ArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff
- Tel.: (030) 2803208-6
- Fax: (030) 2803208-89
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