Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland gehören Denkmalschutz und Denkmalpflege zu den originären Aufgaben der Länder, die diesen Bereich entsprechend den jeweiligen Denkmalschutzgesetzen inhaltlich und administrativ bestimmen. Daher sind die Gesetzgebung, die Organisationsformen und der Aufbau der Behörden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Denkmalschutz und Denkmalpflege der Berliner Denkmale sind im Denkmalschutzgesetz Berlin – DSchG Bln geregelt.
Im Land Berlin gibt es den zweistufigen Aufbau der Verwaltung:
- Das jeweilige Bezirksamt mit Unterer Denkmalschutzbehörde bzw. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg.
- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, wo die Oberste Denkmalschutzbehörde (OD) und das Landesdenkmalamt (LDA) als ihr nachgeordnete Denkmalfachbehörde angesiedelt ist.