Teilanrechnung und Anleitungsbudget

Kitagruppe mit Erzieherin

Die für Jugend zuständige Senatsverwaltung unterstützt Kita-Träger in ihrer Funktion als Lernort Praxis bei der Beschäftigung von Menschen in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik. Dafür stellt sie Mittel zur Verfügung.

Aktuelle Informationen

Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).

Die Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget werden semesterweise im 4. Quartal 2024 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich. Fristende, bis zu dem Sie die Datensätze in ISBJ bearbeiten können, um Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget zu beziehen, ist der 18. Oktober 2024.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Trägerinformationenschreiben sowie der AV Anleitung.

  • Trägerinformation zu Änderungen im Trägerportal für ISBJ-Personal für Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes

    PDF-Dokument (598.4 kB)

  • Anleitung zu Änderungen im ISBJ-Portal

    PDF-Dokument (1010.7 kB)

  • Trägerinformation zur Ausweitung von Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes auf Beschäftigte im dualen, berufsintegrierenden Studiengang der Kindheitspädagogik

    PDF-Dokument (369.8 kB) - Stand: 24. Februar 2024

  • Trägerinformation Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa-Qualitätsgesetzes

    PDF-Dokument (299.7 kB) - Stand: 7. Februar 2024

  • AV Anleitung mit Gültigkeit zum 1. Februar 2024

    PDF-Dokument (812.3 kB) - Stand: Februar 2024

Im Zusammenhang mit der Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) und der damit verbundenen Einführung eines ein Anleitungsbudget und der nur noch teilweisen Anrechnung auf den Personalschlüssel von Beschäftigten in der berufsbegleitenden Ausbildung bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik und den hierfür vorgesehenen Kompensationsmitteln, waren auch kleinere Anpassungen der Regelung Fachkräfte in Tageseinrichtungen für Kinder notwendig. Das entsprechende Trägerrundschreiben finden sie hier.

Informationen zum Hochladen der Dokumentationen für das Beantragungsverfahren „Zeit für Anleitung“

Die Träger sind nach Nr. 1.4. der Ausführungsvorschrift AV Anleitung vom Februar 2022 (siehe auch Schlussbestimmung der aktuell gültigen AV Anleitung) verpflichtet, die Dokumentation der Anleitungsstunden im Rahmen von „Zeit für Anleitung“ (Nachweis über die Verwendung der Kompensationsmittel) im ISBJ-Antragsmodul hochzuladen:

  • Für die Anleitung von Beschäftigten in berufsbegleitender Ausbildung und im dualen Studium der Kindheitspädagogik spätestens einen Monat nach Ende des Semesters, für das Kompensationsmittel beantragt und bereitgestellt wurden.
  • Für die Anleitung von Beschäftigten im Quereinstieg spätestens einen Monat nach Ende des ersten Beschäftigungsjahres, für das Kompensationsmittel beantragt und bereitgestellt wurden.

Sollten Sie die Dokumentationen für das vergangene Wintersemester 2023/2024 (Bewilligungszeitraum: August 2023 – Januar 2024) noch nicht hochgeladen haben, so holen Sie dies bitte umgehend nach.
Wichtige Hinweise:

  1. Bitte laden Sie die vollständige Dokumentation über die Anleitungsstunden für den gesamten Bewilligungszeitraum für jeden Beschäftigten im digitalen Antragsmodul „Zeit für Anleitung“ hoch. (Für die Vor- und Nachbereitungszeit besteht keine Dokumentationspflicht.)
  2. Es kann für jeden Antrag nur eine Datei hochgeladen werden. Bitte fassen Sie ggf. mehrere Nachweise zu einem einzelnen Dokument zusammen.
    Alle technischen Hinweise zum Hochladen der Dokumentation im digitalen Antragsmodul finden Sie in der Kurzanleitung.

Weitere Fragen zur Dokumentation der Anleitungsstunden werden Ihnen in den FAQ im Rahmen der digitalen Veranstaltung zur Dokumentation Zeit für Anleitung vom 22.09.2022 beantwortet. Zudem steht Ihnen ein Musterbeispiel für die Dokumentation zur Verfügung.

Mit Umstellung auf das neue Modell „Teilanrechnung und Anleitungsbudget“ ist die Bereitstellung einer Dokumentation über die Anleitungsstunden ab Februar 2024 nicht mehr erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch die trägerseitigen Verpflichtungen nach Nr. 4 und Nr. 5 der Ausführungsvorschrift AV Anleitung (Stand Februar 2024).

Bei inhaltlichen Fragen zu „Zeit für Anleitung“ kontaktieren Sie bitte das nachstehende Postfach

Bei technischen Fragen (Anwendung des Antragsmoduls) kontaktieren Sie bitte den Trägerservice

Hinweise zur Dokumentation der Anleitungsstunden

  • Anschreiben zu Mindeststandards bei der Dokumentation der "Zeit für Anleitung"

    PDF-Dokument (147.5 kB)

  • Musterbeispiel_Dokumentation der Anleitungsstunden im Rahmen von "Zeit für Anleitung"

    PDF-Dokument (130.4 kB)

  • FAQ im Rahmen der digitalen Veranstaltung zur Dokumentation Zeit für Anleitung am 22.09.2022

    PDF-Dokument (343.2 kB) - Stand: November 2022

  • Anleitung zum Hochladen der Dokumentation

    PDF-Dokument (817.2 kB) - Stand: Januar 2023

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