Am 1. Februar 2024 ist die Änderung der Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) in Kraft getreten. Die Ihnen bekannte Zeit für Anleitung sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Beschäftigte in berufsbegleitender Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher bzw. im dualen/berufsintegrierenden Studium der Kindheitspädagogik wird abgelöst von einem Anleitungsbudget. Gleichzeitig wird deren Anrechnung auf den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel um fünf Stunden gemindert (Teilanrechnung).
Die Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget werden semesterweise im 4. Quartal 2024 ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt automatisiert über das ISBJ-Trägerportal, ausschließlich für vollständig und korrekt eingepflegte, auf den Personalschlüssel angerechnete und von der Kita-Aufsicht freigegebene anspruchsberechtigte Personen. Eine Beantragung der Mittel ist nicht erforderlich. Fristende, bis zu dem Sie die Datensätze in ISBJ bearbeiten können, um Mittel für die Teilanrechnung und das Anleitungsbudget zu beziehen, ist der 18. Oktober 2024.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Trägerinformationenschreiben sowie der AV Anleitung.