Gemeinsam schaffen wir… Plätze

Architektin und Bauleiter bei einer Besprechung

Hier finden Träger und Fachkräfte alle Informationen zum Platzausbauprogramm zur Schaffung neuer stationärer Plätze der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Jugend.

Seit dem Jahr 2020 stagniert der Ausbau stationärer Plätze, insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels und geeigneter Immobilien. Der Fachkräftemangel betrifft die Hilfen zur Erziehung und die Eingliederungshilfe gleichermaßen, vorwiegend im stationären Bereich. Gleichzeitig ist ein zunehmender Platzbedarf für besondere Zielgruppen zu verzeichnen.

Das Land Berlin hat daher in Abstimmung mit der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege ein Platzausbauprogramm konzipiert und gewährt für beide Haushaltsjahre 2024 und 2025 finanzielle Mittel für Maßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau stationäre Plätze der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Jugend.

  • Rahmenbedingungen des Programms zum Ausbau stationärer Plätze der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Jugend

    PDF-Dokument (239.5 kB)

  • Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zum Ausbau stationärer Plätze der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Jugend

    PDF-Dokument (456.7 kB)

Welche stationären Plätze werden gefördert?

Es werden Vorhaben unterstützt, die der Schaffung neuer stationärer Plätze der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe Jugend zur Unterbringung folgender Zielgruppen dienen:

  1. Kinder und Jugendliche mit komplexen Hilfebedarfen an der Schnittstelle zur Psychiatrie (Leistungsangebote nach §§ 34, 35a SGB VIII oder nach dem SGB IX)
  2. Kinder und Jugendliche in akuten Krisensituationen (Leistungsangebote nach § 34 SGB VIII bzw. zur Unterbringung im Rahmen der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII, z.B. regionale Krisengruppe)
  3. Leistungsangebote nach § 34 SGB VIII, die entsprechend des aktuellen gesamtstädtischen Bedarfs insbesondere für Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete bereitgestellt werden

Was kann beantragt werden?

Folgende Module können beantragt und nach entsprechender Prüfung in Form von Zuwendungen gemäß § 44 LHO gewährt werden:

  • Einmalige Starthilfe für die Konzeptentwicklung und Projektplanung und Zuschuss pro Platz für Sanierung/Renovierung und bauliche Maßnahmen – Modul a
  • Zuschuss pro Platz für Erstausstattung – Modul b
  • Zuschuss für Maßnahmen der Personalgewinnung und -qualifizierung – Modul c

Wer sind die Ansprechpersonen?

Engagierte Leistungserbringer, die bereits ambulante/teilstationäre/stationäre Leistungen der Jugendhilfe (inklusive Leistungen nach §§ 13 Abs. 3, 19, 42/42a SGB VIII), Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erbringen, können sich an folgende Ansprechpersonen wenden.

Ansprechpartner für das Platzausbauprogramm in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungsaufsicht und des Trägervertragsbereichs der SenBJF stehen wie gewohnt für Sie als Ansprechpersonen bei Fragen rund um den Aufbau und Prüfung neuer Leistungsangebote zur Verfügung. Sollten Sie noch keine/-n konkrete/-n Ansprechpartner/-in in beiden Bereichen haben, wenden Sie sich bitte an die nachfolgenden Kolleg/-innen.

Einrichtungsaufsicht

Trägervertragsbereich