1. Kita-Task-Force und Platzkontingent für besonders dringende Fälle
Die Senatsverwaltung hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in engem Kontakt mit den freien Trägern steht. Es ist so gelungen, bis Ende des Kita-Jahres 2017/18 zusätzliche Kita-Plätze für besonders dringende Fälle (Rechtsanspruch bisher nicht erfüllt, verstrichener Betreuungsbeginn) zu akquirieren.
2. Engere Kooperationen von Bezirksämtern und Kita-Eigenbetrieben
Die jüngste KitaFöG-Änderung vom 01.01.2018 sieht vor, dass die Bezirke mit den Kita-Eigenbetrieben Vereinbarungen über engere Kooperation beim Platznachweis abschließen. Dies bedeutet: Die Bezirke können sich z. B. Erstbelegungsrechte/Vorrangregelungen sichern, damit sie besonders dringende Fälle mit einem Kita-Platz versorgen können.
3. Platzgewinnungsprogramm: Prämien für zusätzliche Plätze
Damit Kitas ihre Betriebserlaubnisse besser ausschöpfen, wurde für das erste Halbjahr 2018 und das erste Halbjahr 2019 das sog. Platzgewinnungsprogramm aufgelegt (Volumen: 2 × 7,5 Mio. Euro). Für jeden zusätzlichen Platz, den Kitas in diesem Zeitraum im Vergleich mit dem Vorjahresmonat anbieten und belegen, erhalten sie 250 Euro pro Monat und Kind als Prämienzahlung.
Hintergrund: Beim Vergleich der betriebserlaubten und tatsächlich angebotenen Plätze ergibt sich berlinweit eine Differenz von rund 10 000 Plätzen. Gründe dafür sind Bauarbeiten, bestimmte pädagogische Konzepte und Fachkräftemangel. Hier sieht die Senatsverwaltung noch Platzreserven.
4. Projekt Pro Quereinstieg: Matching von Bewerbern und Kitas
Ziel des neuen Projekts der Senatsverwaltung ist, Menschen, die sich für die berufsbegleitende Erzieher-Ausbildung interessieren, und Kitas zusammenzubringen. Es informiert über Möglichkeiten des Quereinstiegs, wirbt bei den Kitas für diese Form der Ausbildung und vermittelt Praxisstellen.
5. Befristete Überbelegungen
In Absprache mit der Kita-Aufsicht sind zeitlich befristete Überbelegungen möglich. Das bedeutet, dass ein Kind zusätzlich für einen begrenzten Zeitraum in einer Gruppe aufgenommen werden darf.
6. Übernahme von privaten Betreuungskosten
Wenn alle anderen Möglichkeiten einer Kita-Platzvermittlung durch das Bezirksamt überprüft wurden, aber kein Platz zur Verfügung gestellt werden kann, können die Kosten für eine private Betreuung übernommen werden (bis zur Höhe der Kosten, die gemäß dem Kita-Gutschein auch für eine Betreuung in der Kita/bei einer Tagesmutter angefallen wären).