Das Gute-KiTa-Gesetz

Kitakinder

Mit dem Gute-KiTa-Gesetz unterstützt der Bund die Länder bis 2022 mit insgesamt 5,5 Milliarden Euro bei Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren.

Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz bietet verschiedene Instrumentarien für eine bessere Kinderbetreuung in ganz Deutschland und soll eigenverantwortlich vor Ort gestaltet werden. Die Bundesländer wählen die Bereiche aus, in die investiert werden soll und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen.

Aus zehn Handlungsfeldern und Maßnahmen wählen die Länder die Bereiche, in denen sie mit Hilfe des Gute-KiTa-Gesetzes zur Beitragssenkung investieren wollen.

Jedes der 16 Bundesländer schließt dazu mit dem Bund individuelle Verträge. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel dort ankommen, wo sie benötigt und auch eingesetzt werden.

Das Gute-KiTa-Gesetz in Berlin

Da die Berliner Kitas in Berlin schon gebührenfrei sind, setzt Berlin verstärkt auf die weitere Verbesserung der Kita-Qualität.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres legte den Schwerpunkt für Berlin auf die Fachkräfte und die Stärkung der Kindertagespflege: “Deshalb entlasten wir die Leitungen und flankieren den Quereinstieg. Wir stärken Kitas in sozial schwierigen Gebieten, indem wir einen finanziellen Anreiz setzen, dort zu arbeiten. Auch für die Tagesmütter und -väter haben wir deutliche Verbesserungen vereinbart“.

Die ersten Maßnahmen können rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 finanziert werden. Die 239 Mio. Euro für Berlin verteilen sich wie folgt:

  • Jahr 2019: 21,56 Mio. Euro
  • Jahr 2020: 43,43 Mio. Euro
  • Jahr 2021: 87,16 Mio. Euro
  • Jahr 2022: 87,16 Mio. Euro.

Berlin hat mit dem Bund folgende Maßnahmen vereinbart:

  1. Kita-Leitungen stärken: Zweistufige Verbesserung des Kita-Leitungsschlüssels in 2019 und 2020. Künftig soll die Leitung einer Kita ab 85 Kindern von der unmittelbaren pädagogischen Arbeit in den Kita-Gruppen freigestellt werden. In Kitas mit weniger Kindern erfolgt die Freistellung anteilig. Geplant ist, dass ein Teil des Leitungsschlüssels auch über eine Verwaltungsassistenz abgedeckt werden kann.
  2. Quereinstieg begleiten: Das System der Anleitungsstunden wird auf weitere Zielgruppen ausgedehnt. Für Quereinsteigende aus verwandten Berufen, zur Umsetzung einer besonderen Konzeption sowie von sog. sonstigen geeigneten Personen werden im ersten Jahr der Tätigkeit zwei Stunden pro Woche für die fachliche Anleitung finanziert. Für Personen in der berufsbegleitenden Ausbildung werden zusätzlich zu den bisherigen Anleitungsstunden noch Vor- und Nachbereitungszeiten finanziert. Auszubildende nicht-deutscher Herkunftssprache und Personen mit ausländischen sozialpädagogischen Abschlüssen werden gezielt unterstützt.
  3. Neue Fachberatungen: Ziel ist ein strukturiertes Qualitäts-Unterstützungssystem für die Kita-Praxis. Dieses soll das System der internen und externen Evaluation ergänzen und weiterentwickeln.
  4. Bessere Ausstattungen: Über ein Förderprogram soll die Verbesserung von Räumen z.B. für Barrierefreiheit und gesundheitsfördernde Arbeitsplätze unterstützt werden.
  5. Starke Kindertagespflege: Für 2020 ist eine deutlich höhere Vergütung mit einer neuen Vergütungsstruktur geplant. Auch Vor- und Nachbereitungszeiten (mittelbare pädagogische Arbeit) von vier Stunden pro Kind im Monat werden finanziert. Letzteres erfolgt bereits rückwirkend zum 1.1.2019. Außerdem wird eine Berliner Koordinierungsstelle für die Kindertagespflege eingerichtet.
  6. Einrichtung eines Heilpädagogischen Fachdienstes in den 16 Kinder- und Jugendambulanzen/Sozialpädiatrischen Zentren als neues Beratungsangebot für Eltern von Behinderung bedrohter und betroffener Kinder und für Kitas. Das spezialisierte Betreuungsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Kinder wird erweitert.
  7. Ein Qualitäts- und Steuerungsteam bei der Senatsverwaltung wird den fortlaufenden Qualitätsprozess fachlich begleiten, Träger von Kindertageseinrichtungen für neue Herausforderungen sensibilisieren und Vernetzungsarbeit leisten.
  • Information zur Verausgabung der Pauschalen Praxisunterstützungsmittel und Digitalisierung im Jahr 2024 im Rahmen des Gute-Kita-Gesetzes

    PDF-Dokument (523.0 kB) - Stand: 18. März 2024

  • Informationsschreiben über die Fortsetzung des Gute-Kita-Gesetzes

    mit Anlage: Maßnahmen des Kita-Qualitätsgesetzes 2023/2024

    PDF-Dokument (452.9 kB) - Stand: 14. September 2023

  • Trägerinformation: Teilanrechnung und Anleitungsbudget im Rahmen des KiTa- Qualitätsgesetzes

    PDF-Dokument (447.6 kB) - Stand: 13. September 2023