Das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Gesetz bietet verschiedene Instrumentarien für eine bessere Kinderbetreuung in ganz Deutschland und soll eigenverantwortlich vor Ort gestaltet werden. Die Bundesländer wählen die Bereiche aus, in die investiert werden soll und entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen.
Aus zehn Handlungsfeldern und Maßnahmen wählen die Länder die Bereiche, in denen sie mit Hilfe des Gute-KiTa-Gesetzes zur Beitragssenkung investieren wollen.
Jedes der 16 Bundesländer schließt dazu mit dem Bund individuelle Verträge. So wird sichergestellt, dass die finanziellen Mittel dort ankommen, wo sie benötigt und auch eingesetzt werden.