Der Landesjugendhilfeausschuss Berlin (LJHA) befasst sich mit den Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Land Berlin. Dazu gehören unter anderem Jugend- und Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Kindertagesbetreuung und Hilfen zur Erziehung. Der LJHA fasst Beschlüsse in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der vom Abgeordnetenhaus gefassten Beschlüsse und bereitgestellten Mittel.
Auf der bezirklichen Ebene des Landes Berlin bestehen die Jugendämter aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes. Auf Ebene der Senatsverwaltungen ist der Landesjugendhilfeausschuss Teil des Landesjugendamtes und gehört damit zum Geschäftsbereich der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung.
Mitglieder
Der Landesjugendhilfeausschuss wird für die jeweilige Wahlperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gebildet. Er besteht aus 21 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern sowie deren Stellvertretern.
Stimmberechtigte Mitglieder des LJHA sind:- sechs Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses, die vom Abgeordnetenhaus gewählt werden
- vier in der Jugendhilfe erfahrene Personen, die vom Abgeordnetenhaus gewählt werden
- acht Vertreterinnen und Vertreter der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die von der Jugendsenatorin berufen werden
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Familienarbeit, berufen von der Jugendsenatorin
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Berliner Beirats für Familienfragen, berufen von der Jugendsenatorin
- eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen, berufen von der Jugendsenatorin
Weitere beratende Mitglieder nehmen an den Sitzungen teil.
Der LJHA tagt in der Regel einmal im Monat.
In der 19. Wahlperiode führen den Vorsitz:
- Elvira Berndt (Vorsitzende)
- Tilmann Weickmann (Stellvertreter)
- Martin Hoyer (Stellvertreter)