Beistandschaft des Jugendamtes im Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung bzw. Unterhaltsgeltendmachung
Vor dem Antrag auf Beistandschaft sollten Sie sich von den Mitarbeitern des Jugendamtes beraten lassen. Die Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist.
Die Feststellung der Vaterschaft kann durch urkundliche Anerkennung oder durch gerichtliche Entscheidung erfolgen. Der Beistand nimmt dafür Verbindung zu dem von der Mutter benannten Vater auf. Er ermittelt den Aufenthalt des Vaters, wenn dieser nicht bekannt sein sollte. Erkennt der benannte Mann die Vaterschaft nicht freiwillig an, erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gehört zunächst die Prüfung des dem Kind zustehenden Unterhaltsanspruchs, der sich unter anderem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen richtet. Dann erfolgt die Festschreibung der Unterhaltsverpflichtung, die je nach Lage des Einzelfalls in einer Urkunde oder durch gerichtliche Entscheidung erlangt werden kann. Die im weiteren Verlauf notwendigen Überprüfungen und Anpassungen des Unterhalts und falls erforderlich die Zwangsvollstreckung gegen einen säumigen Unterhaltspflichtigen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Beistands.
Vertretungsbefugnis des Beistands
Durch eine Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Der Beistand wird daher mit Ihnen absprechen, in welchem Umfang und bei welchen Maßnahmen Sie einbezogen werden möchten. Im gerichtlichen Verfahren wird Ihr Kind vom Beistand allein vertreten. Dies schließt aber ein, dass der Beistand sich auch hier mit Ihnen über die einzelnen Schritte vorher abstimmt.
Beendigung der Beistandschaft
Sie können die Beistandschaft jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beenden. Die Beistandschaft endet auch, wenn Ihr Kind volljährig wird, durch Entzug der elterlichen Sorge oder durch Umzug Ihres Kindes ins Ausland.