Pflegekinder - Fachinformationen

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Wenn ein Kind in einer Pflegefamilie betreut werden soll, müssen die einzelnen Schritte, von der Auswahl einer geeigneten Familie bis zur kontinuierlichen Begleitung so gestaltet werden, dass das Kind in einer kindgerechten, liebevollen Umgebung aufwachsen kann.

Fachliche Standards für die Betreuung in Pflegefamilien

Pflegeeltern zu werben, ihre Eignung zu prüfen und sie auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorzubereiten, sind verantwortungsvolle Aufgaben der Jugendämter und Träger der Jugendhilfe. Eine passende Familie finden, den Kontakt zwischen dem Kind, seiner Familie und den neuen Pflegeeltern vertrauensvoll anbahnen und die Pflegefamilie begleiten und unterstützen – alle diese Aufgaben müssen zum Wohl des Kindes zuverlässig durchgeführt werden.

Um die Qualität dieser Prozesse zu gewährleisten, stehen den Fachkräften standardisierte Arbeitsmaterialien zur Verfügung, die einheitlich in ganz Berlin gelten.

  • Rahmenplan zur Grundqualifikation von Vollzeitpflegepersonen in den Hilfen zur Erziehung

    gem. § 33 SGB VIII

    PDF-Dokument (555.5 kB) - Stand: 2022

  • Fachliche Standards zur Vollzeitpflege in Berlin

    Aus dem Inhaltsverzeichnis:
    Schlüsselprozess 1: Überprüfung von Bewerbern zur Vollzeitpflege
    Schlüsselprozess 2: Vermittlung eines Pflegekindes
    Schlüsselprozess 3: Beratung und Begleitung in der Pflegekinderhilfe

    PDF-Dokument (2.6 MB) - Stand: 2010

Rundschreiben

  • Jugend-Rundschreiben 18/2006

    über Beiträge zur Unfallversicherung und Altersvorsorge für Pflegepersonen

    PDF-Dokument (68.2 kB)

  • Jugend-Rundschreiben 5/2004

    Voraussetzungen und Verfahren für die Feststellung eines erweiterten Förderbedarfs in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII)

    PDF-Dokument (97.8 kB)

Rechtsvorschriften

  • AV-PKD

    Ausführungsvorschrift zur Änderung der Ausführungsvorschriften zur “Rahmenkonzeption Pflegekinderdienst Berliner Jugendämter”

    PDF-Dokument (163.3 kB) - Stand: 2021

  • AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld

    Ausführungsvorschriften über die Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen nach § 39 SGBVIII und über Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Pflegepersonen – für Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und teilstationärer Familienpflege (§ 32 Satz 2 SGB VIII) (AV-Vollzeitpflege-Pflegegeld)

    PDF-Dokument (170.2 kB) - Stand: 1. September 2024

  • AV-Pflege

    Ausführungsvorschrift über Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege und teilstationärer Familienpflege

    PDF-Dokument (58.5 kB) - Stand: 2004

  • Anlage 1 zur AV-Pflege

    Leitfaden zur Feststellung der Eignung und Auswahl von Erziehungspersonen

    PDF-Dokument (23.8 kB)

  • Anlage 2 zur AV-Pflege

    Leitfaden zur Ermittlung eines erweiterten Förderbedarfs

    PDF-Dokument (35.9 kB)

Mutter mit kleinen Kindern

Pflegekinder

Manchmal sind Eltern mit der Verantwortung für ihr Kind überfordert, etwa wegen psychischer Probleme oder einer Suchterkrankung. Eltern haben dann Anspruch auf Unterstützung durch das Jugendamt. Ist das Kindeswohl gefährdet, kann das Kind vorübergehend zu Pflegeeltern gegeben werden. Weitere Informationen