Verhandlungen der „Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen“ (RV Tag) abgeschlossen
Mit dem Abschluss erhalten die Berliner Kitaträger eine finanzielle Planungssicherheit für die kommenden vier Jahre. Damit wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass sich möglichst viele Träger am weiterhin dringend notwendigen Ausbau der Kitaplätze sowie der Gewinnung und guten Begleitung künftiger Fachkräfte beteiligen können.
Das Land Berlin, die LIGA und der DaKS werten das Verhandlungsergebnis und die damit verbundene Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit als deutliches positives Zeichen für die Fortentwicklung der Berliner Kitalandschaft und ihren weiteren Ausbau.
Wichtiger Hinweis zur Lesefassung der RV Tag
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die in Berlin für zusätzliche Leistungen freier Träger von Kindertagesstätten geltende strikte Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern (Anlage 10, Ziffer 6) in der aktuellen Ausgestaltung nicht zulässig ist.
Nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit den RV Tag-Vertragspartnern Gespräche aufnehmen und eine entsprechende Neugestaltung der betroffenen Regelung anstreben.
Alle übrigen Regelungen zu den Zuzahlungen gelten weiter fort. Die landesrechtlichen Regelungen im Kindertagesförderungsgesetz und die Verfahren zur genaueren Festlegung von Zuzahlungen, die Kitaträger von Eltern für zusätzliche Leistungen verlangen dürfen, wurden im Grundsatz vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt.