Hintergrund der Videoerstellung ist das Inkrafttreten der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes am 01.01.2020. Damit wurde die fachpolitische Umsetzung der Vorgaben und Aufträge aus der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fortgesetzt. Der Begriff der Behinderung wird neu definiert.
Das Ziel der Inklusion, die vollständige und wirksame Teilhabe in allen Lebensbereichen aller Menschen mit einer (drohenden) erfordert ein Umdenken in der Gesellschaft. Das BTHG setzt hierfür die Rahmenbedingungen und stellt u.a. die Kriterien der Personenzentrierung, Sozialraumorientierung und Interdisziplinarität in den Fokus. In diesem Zusammenhang wurden neue Verfahren und Arbeitsinstrumente im Bereich der Eingliederungshilfe eingeführt.
Mit dem Lernvideo sollen Sie als Fachkräfte aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung Gelegenheit erhalten, den neuen Teilhabe- und Förderplan kennenzulernen und mittels praktischer Beispiele in Ihrer Arbeit unterstützt werden. Das Hauptaugenmerk liegt auf den durch das BTHG vorgegebenen Perspektiven.
Der Focus des Videos ist auf die Neuerungen gerichtet. Ziel ist es, eine erste Orientierung hinsichtlich der Neuerungen zu geben und somit Verunsicherungen zu reduzieren. Die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit einer (drohenden) Behinderung als dem Grundgedanken des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) als auch das neue, ressourcen- und ganzheitlich orientierte Diagnostikinstrument (ICF-CY) werden erläutert.
Das Lernvideo geht auf die Fragen ein: Warum wurde der Berliner Teilhabe- und Förderplan aktualisiert? Was müssen Fachkräfte beachten? Was sind grundlegende Änderungen?