Mit dem „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ hat das Land Berlin die Verantwortung des Staates für den Schutz junger Menschen vor Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt ausdrücklich hervorgehoben und wichtige Schritte dazu eingeleitet, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
Mit dem Kinderschutzgesetz wurde das Netzwerk Kinderschutz auf eine gesetzliche Grundlage gestellt sowie ein verbindliches Einladungswesen geschaffen. Berlin setzt auf Bildung und Prävention. Dabei tragen Frühe Hilfen maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.
Durch die Bundesinitiative FRÜHE HILFEN/Familienhebammen wird das Netzwerk für den Kinderschutz zu einem „Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen“ unter Einbezug des Gesundheits- und Bildungsbereichs erweitert.
Zur Sicherstellung des Netzwerks Kinderschutz/Frühe Hilfen und der psychosozialen Versorgung von Familien von Beginn der Schwangerschaft an und während der ersten Lebensjahre des Kindes wurde von der Bundesregierung ein dauerhafter Fonds eingerichtet werden.