Kinder und Jugendliche benötigen für eine gesunde Entwicklung die richtige Ernährung, körperliche Pflege, gesundheitliche Versorgung, emotionale Zuwendung, Aufsicht und Schutz sowie Anregung durch ihre Erziehungspersonen. Eine Kindeswohlgefährdung besteht immer dann, wenn diese Grundbedürfnisse gar nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden.
Kindeswohlgefährdung
Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern, andere Personen in Familien oder Institutionen (zum Beispiel Heime, Kitas, Schulen, Kliniken) durch ihr Verhalten das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigen. Das kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassen einer angemessenen Sorge geschehen. Maßstab hierfür sind gesellschaftlich geltende Normen und eine begründete professionelle Einschätzung. Die Folgen können Verletzungen, körperliche und seelische Schädigungen oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen sein. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maß betroffen.
Vernachlässigung
Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt.
Häusliche Gewalt
Wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen emotionaler, körperlicher oder sexueller Art zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter) kommt, geraten Kinder häufig in diese hinein oder erleben diese mit. Kinder, die häusliche Gewalt selbst erfahren oder aus dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis heraus beobachten, sind in ihrem Wohlergehen gefährdet. Diese Erfahrungen können zu einer Beeinträchtigung der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung der betroffenen Kinder und unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei schweren Gewalthandlungen oder bei sehr kleinen Kindern, auch zu traumatischen Schädigungen führen.
Körperliche Gewalt
Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut.
Seelische Gewalt
Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes zu einer selbstständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln.
Sexuelle Gewalt
Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder oder Jugendliche sind alle sexuellen Handlungen, die mit, an oder vor einem Kind oder Jugendlichen begangen werden und die dazu dienen, die eigenen Bedürfnisse nach Nähe und Intimität, nach Macht und Kontrolle oder nach Sex zu befriedigen. Dazu gehören insbesondere das Einbeziehen des Kindes oder Jugendlichen in eigene sexuelle Handlungen, die Nötigung des Kindes oder Jugendlichen, sexuelle Handlungen vor den eigenen Augen durchzuführen, die Aufforderung an das Kind oder Jugendlichen, sich mit oder vor anderen sexuell zu betätigen.