Kinderschutz

Kind sitzt weinend auf den Boden

Kinder müssen sich gesund entwickeln können, benötigen Fürsorge und Schutz. Die Eltern sind für Pflege und Erziehung ihrer Kinder verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass ihre Grundrechte gewahrt werden. Die staatliche Gemeinschaft wacht darüber, dass sie dieser Aufgabe ausreichend nachkommen.

Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Wenn es Eltern nicht gelingt, Ihre Erziehungspflicht zu erfüllen, sorgen die staatlichen Stellen dafür, dass die Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt werden. Jeder Erwachsene, der sich Sorgen um das Wohl eines Kindes macht, sollte im Interesse des Kindes die staatliche Jugendhilfe informieren. Wenn konkrete Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, ist das Jugendamt berechtigt und sogar verpflichtet, die Lebenssituation betroffener junger Menschen zu prüfen und entsprechend zu handeln.

Aus diesem Schutzauftrag ergeben sich für das Jugendamt zwei Aufgaben:

  1. Die Erziehungsverantwortung der Eltern stärken und unterstützen – zum Beispiel durch Beratung, Förderung und Hilfen zur Erziehung.
  2. Zum Schutz des Kindes Maßnahmen treffen (Intervention), zum Beispiel durch Inobhutnahme oder Herbeiführung einer Sorgerechtsentscheidung durch das Familiengericht.

Die Gefährdungssituationen für das Kindeswohl

Kinder und Jugendliche benötigen für eine gesunde Entwicklung die richtige Ernährung, körperliche Pflege, gesundheitliche Versorgung, emotionale Zuwendung, Aufsicht und Schutz sowie Anregung durch ihre Erziehungspersonen. Eine Kindeswohlgefährdung besteht immer dann, wenn diese Grundbedürfnisse gar nicht oder nicht ausreichend erfüllt werden.

Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn Eltern, andere Personen in Familien oder Institutionen (zum Beispiel Heime, Kitas, Schulen, Kliniken) durch ihr Verhalten das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigen. Das kann durch aktives Handeln oder durch Unterlassen einer angemessenen Sorge geschehen. Maßstab hierfür sind gesellschaftlich geltende Normen und eine begründete professionelle Einschätzung. Die Folgen können Verletzungen, körperliche und seelische Schädigungen oder Entwicklungsgefährdungen bei einem Kind oder Jugendlichen sein. Säuglinge und Kleinkinder sind in besonderem Maß betroffen.

Vernachlässigung

Vernachlässigung bezeichnet alle Arten der Unterlassung notwendiger Sorge. Bei der Vernachlässigung erhalten die Kinder oder Jugendlichen die für ihr Überleben und Wohlergehen erforderlichen Maßnahmen nicht oder nicht ausreichend, das sind insbesondere Ernährung, Bekleidung, Körperpflege, medizinische Versorgung, ungestörter Schlaf, altersgemäße emotionale Zuwendung, Schutz und Aufsicht durch Eltern oder Bezugsperson, Betreuung. Dadurch werden sie beeinträchtigt und geschädigt.

Häusliche Gewalt

Wenn es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen emotionaler, körperlicher oder sexueller Art zwischen den Eltern (Schlagen, Treten, Stoßen, Beschimpfen, Beleidigen, Demütigen, Verhöhnen, Entwerten, Vergewaltigen der Mutter) kommt, geraten Kinder häufig in diese hinein oder erleben diese mit. Kinder, die häusliche Gewalt selbst erfahren oder aus dem kindlichen Abhängigkeitsverhältnis heraus beobachten, sind in ihrem Wohlergehen gefährdet. Diese Erfahrungen können zu einer Beeinträchtigung der emotionalen, körperlichen und kognitiven Entwicklung der betroffenen Kinder und unter bestimmten Bedingungen, z. B. bei schweren Gewalthandlungen oder bei sehr kleinen Kindern, auch zu traumatischen Schädigungen führen.

Körperliche Gewalt

Körperliche Misshandlung ist gekennzeichnet durch die direkte Gewalteinwirkung auf das Kind oder den Jugendlichen, insbesondere durch Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, Würgen, Verätzen, das Zufügen von Stichverletzungen, der Aussetzung von Kälte usw. Die meisten körperlichen Misshandlungen hinterlassen dabei sichtbare Spuren auf der Haut.

Seelische Gewalt

Seelische oder psychische Gewalt sind Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen dem Kind und seinen Bezugspersonen führen. Hierbei wird die geistig-seelische Entwicklung des Kindes zu einer selbstständigen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindert. Seelische Gewalt wird etwa durch Androhung von Gewalt und Vernachlässigung, Anschreien, Beschimpfen, Verspotten, Entwerten ausgeübt, aber auch durch Ausdruck von Hassgefühlen oder Aufforderung an das Kind, andere zu vernachlässigen oder zu misshandeln.

Sexuelle Gewalt

Sexuelle Gewalttaten gegen Kinder oder Jugendliche sind alle sexuellen Handlungen, die mit, an oder vor einem Kind oder Jugendlichen begangen werden und die dazu dienen, die eigenen Bedürfnisse nach Nähe und Intimität, nach Macht und Kontrolle oder nach Sex zu befriedigen. Dazu gehören insbesondere das Einbeziehen des Kindes oder Jugendlichen in eigene sexuelle Handlungen, die Nötigung des Kindes oder Jugendlichen, sexuelle Handlungen vor den eigenen Augen durchzuführen, die Aufforderung an das Kind oder Jugendlichen, sich mit oder vor anderen sexuell zu betätigen.

Hilfe bei Kindeswohlgefährdung

Wenn Sie sich Sorgen um das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen machen, wenden Sie sich bitte persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail – auch anonym – zur vertrauensvollen Beratung an folgende Stellen:

Diese Stellen sind gesetzlich verpflichtet, die Information aus der Beratung und die persönlichen Daten streng vertraulich zu behandeln. Allen Meldungen, die darauf hinweisen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen gefährdet ist, werden unverzüglich nachgegangen. In akuten Fällen werden die Stellen eine schnelle Hilfe leisten. Im Rahmen der Vorsorge werden gemeinsam mit den Betroffenen die Ursachen geklärt. Den Eltern werden bei der Wahrnehmung ihrer Versorgungs- und Erziehungsaufgaben Beratung sowie konkrete Hilfen angeboten.

Wenn Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen, werden die verantwortlichen Stellen unverzüglich tätig:

  • Sie gehen Hinweisen über Kindeswohlgefährdungen nach, nehmen die Situation des gefährdeten Kindes oder Jugendlichen in Augenschein.
  • Sie schätzen die Gefährdungssituationen ein.
  • Sie führen Gespräche mit der Familie und allen Kooperationspartnern.
  • Sie aktivieren die Familienressourcen.

Das Jugendamt wird tätig indem es

Berliner Notdienst Kinderschutz

Der Berliner Notdienst Kinderschutz ist eine sozialpädagogische Einrichtung.

Zur Beratung und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen stehen der Kinder-, Jugend-, Mädchennotdienst, die Kontakt- und Beratungsstelle (KuB) mit dem „Sleep In“ sowie die Hotline Kinderschutz rund um die Uhr an 365 Tagen des Jahres zur Verfügung.

Darüber hinaus nimmt der Berliner Notdienst Kinderschutz außerhalb der Öffnungszeiten der Berliner Jugendämter stellvertretend die Aufgaben des Kinderschutzes wahr.

Hotline DE

Hotline Kinderschutz

Die Hotline-Kinderschutz ist ein telefonisches "Rund-um-die-Uhr"-Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich Sorgen um das Wohl von Kindern und Jugendlichen machen. Die Beratung kann anonym in Deutsch, Türkisch, Russisch und Arabisch erfolgen. Weitere Informationen

KND Titel

Kindernotdienst

Wir sind für Kinder in Krisen da. Wir bieten Beratung und Hilfe für Kinder bis 13 Jahren und ihre Eltern. Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Weitere Informationen

JND Titel

Jugendnotdienst

Außerhalb der Öffnungszeiten der Jugendämter (montags bis freitags 8-18 Uhr) bieten wir auch persönlich Hilfe in Not- und Krisenfällen an. Wir beraten in Krisensituationen und schützen vor Gewalt und Vernachlässigung. Weitere Informationen

MND Titel

Mädchennotdienst

Wir beraten und helfen Mädchen und jungen Frauen von 12 bis 20 Jahren, die Schutz und Sicherheit brauchen, die sich physisch oder psychisch bedroht fühlen, die sexuellen Übergriffen oder Zwangssystemen ausgesetzt sind oder befürchten, dies zu erleben. Weitere Informationen

Krisendienst Kinderschutz der Jugendämter

Prävention

Vorsorge ist das beste Mittel, Kinder vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. Risiken, die im Alltag von Familien in belastenden Lebenslagen entstehen können, müssen frühzeitig erkannt werden. Diesen Familien soll von Anfang an eine verlässliche Hilfe und Begleitung angeboten werden.

Die Hilfen müssen leicht erreichbar sein, kurzfristig zur Verfügung stehen und dürfen nicht den Eindruck des Versagens der Eltern entstehen lassen. Weil Probleme in Familien vielfältige Ursachen und Auswirkungen haben, gibt es ein breites Spektrum unterschiedlicher Angebote. Durch die Zusammenarbeit aller Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und des Gesundheitswesens kann eine individuelle Unterstützung gewährleistet werden. Dafür ist es notwendig, insbesondere die Strukturen des Gesundheitssystems und der Kinder- und Jugendhilfe sowie andere Institutionen, die Kontakt zu jungen Familien haben, eng und verbindlich zusammenzuführen, um eine Vernetzung im Kinderschutz zu erreichen.

  • Koordinatoreninnen und Koordinatoren Kinderschutz

    der Jugend- und Gesundheitsämter

    PDF-Dokument (93.5 kB)

Weitere Angebote

Kind sitzt weinend auf den Boden

Das Netzwerk Kinderschutz

Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung kann nur in gemeinsamer Verantwortung getragen werden. Voraussetzung ist die Kooperation aller am Hilfeprozess Beteiligten. Sie gelingt nur, wenn die fachlichen Standards eingehalten werden, die Aufgaben klar definiert und verbindliche Zuständigkeiten geregelt sind. Weitere Informationen

Mutter mit Kleinkind am Schreibtisch bei der Arbeit zu Hause

Frühe Hilfen

Frühe Hilfen richten sich an alle Familien, die das Gefühl haben, mit ihrer aktuellen Situation überfordert zu sein und sich Hilfe und Unterstützung wünschen. Weitere Informationen

Bildausschnitt: Hände halten schützend Scherenschnitt von einer Familie

Unterstützungsangebote für Familien

Die Kinder- und Jugendhilfe hat den gesetzlichen Auftrag, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Weitere Informationen

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