Kindergeld

Mädchen hat blaue Hände vom Malen

Kindergeld gibt es grundsätzlich für

  • alle Kinder bis zur Vollendung des zum 18. Lebensjahres,
  • Kinder in Ausbildung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
  • arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Für Kinder, die wegen fehlendem Ausbildungsplatz eine Berufsausbildung nicht beginnen oder fortsetzen können, gelten dieselben Regelungen wie für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld wird an die Person ausgezahlt, in deren Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit. Im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung wird eine Günstigerprüfung durchgeführt. Wenn es finanziell vorteilhaft ist, werden statt des Kindergeldes Kinderfreibeträge berücksichtigt.

Höhe

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt.
Ab Januar 2023 beträgt das Kindergeld monatlich für jedes Kind 250 Euro.

Beantragung

Das Kindergeld müssen Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse. beantragen. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, beantragen Sie das Kindergeld ab 1. Juni 2023 bei der Bundesagentur für Arbeit. (Bis Mai 2023 mussten Sie Ihr Kindergeld bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.)

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Familienkasse alle persönlichen Änderungen (Anschrift, Bankverbindung, Scheidung, Beschäftigung im öffentlichen Dienst oder im Ausland) mitteilen müssen. Das betrifft auch die Änderungen in den Verhältnissen Ihres Kindes (Berufsausbildung, Studium, Wehrdienst, Schwangerschaft).

Online-Antrag
Für die Antragstellung von Kindergeld und die Mitteilung von Veränderungen können Sie den Online-Formulardienst der Bundesagentur für Arbeit nutzen.

Kinderzuschlag

Familien mit geringen Einkommen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf den so genannten Kinderzuschlag. Er ist eine Ergänzungsleistung und wirkt wie ein Zuschlag zum Kindergeld.

Der Kinderzuschlag wird ebenfalls bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.

  • Merkblatt Kindergeld

    Informationen und Erklärungen, Rechte und Pflichten, Fragen und Antworten

    PDF-Dokument