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Mit den Neuregelungen des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes“ wird das Elterngeld noch flexibler. Eine Übersicht der Möglichkeiten bietet Ihnen die nachstehende Broschüre.
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Elterngeld und Elternzeit – mit diesen Leistungen haben Sie als Eltern mehr Möglichkeiten, die Betreuung Ihrer Kinder zu gestalten. Insbesondere Väter bekommen durch den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit die Möglichkeit, sich an der Erziehung zu beteiligen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird damit wesentlich verbessert.
Die Grenze des zu versteuernden Einkommens (Einkommensgrenze), ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt, wird für Geburten ab dem 1. April 2024 für Paare und für Alleinerziehende auf 200.000 Euro festgelegt. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende noch einmal auf 175.000 Euro gesenkt.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Elterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich.
Beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen wird es keine Änderung beim Parallelbezug geben. Familien mit neugeborenen Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung, für die Sie den Geschwisterbonus erhalten, sind von der Einschränkung des Parallelbezuges beim Basiselterngeld ebenfalls nicht betroffen.
Der Elterngeldantrag liegt in zwei unterschiedlichen Formen vor. Bitte verwenden Sie den entsprechenden Elterngeldantrag, je nachdem, ob Ihr Kind oder Ihre Kinder vor bzw. am/nach dem 1. April 2024 geboren sind.
für Kinder, die am oder nach dem 1. April 2024 geboren sind
Dieser Antrag enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld). Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden.
für Kinder, die vor dem 1. April 2024 geboren sind
Dieser Antrag enthält die Möglichkeit anzukreuzen, dass ein elektronischer Datenabruf bei der Krankenkasse gewünscht ist (Nachweis zum Mutterschaftsgeld). Diese Funktion ist in Berlin derzeit noch in der technischen Umsetzung. Für eine schnelle Antragsbearbeitung bitten wir Sie daher, den Nachweis zum Mutterschaftsgeld direkt mit dem Antrag mitzusenden.
Diesen Antrag bitte ausschließlich nutzen, wenn sich nach der Antragstellung Bezugszeitraum, Kontoverbindung oder ähnliches ändern.
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10178 Berlin