In der Beratung gibt es Unterstützung bei allgemeinen Fragen zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Sie können sich auch an die Beratungsstellen wenden, wenn Schwierigkeiten in Lebensabschnitten, wie der Pubertät, auftreten oder Sie Fragen zu Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen haben.
Oder Sie benötigen Hilfe bei Familien- und Paarkonflikten, zum Beispiel im Falle einer Trennung oder Scheidung, bei Sorgerechts- und Umgangsfragen sowie Fällen von Gewalt in der Familie.
Grundlegend geregelt wird Erziehungs- und Familienberatung in Berlin über die Rahmenvereinbarung (RV EFB), die am 27.03.2006 unbefristet abgeschlossen wurde. In dieser Rahmenvereinbarung finden Fachleute und interessierte Bürger unter anderem die Regelungen zum Leistungsangebot und zur Finanzierung der Beratungsstellen sowie die Rechtsgrundlagen.