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Kita-Aufsicht
Die Kindertagesstättenaufsicht ist zuständig für Tageseinrichtungen für Kinder, darunter Kindertagesstätten, Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten und Eltern-Kind-Gruppen. Weitere Informationen
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Aufgabe der Aufsicht ist der Schutz der in Einrichtungen betreuten Kinder und Jugendlichen. Die Aufsicht im Bereich der für Jugend und Familie zuständigen Senatsverwaltung teilt sich in zwei Zuständigkeitsbereiche.
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin