Dieses Arbeitsfeld umfasst soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand und Betreuungshilfen, sozialpädagogische Familienhilfe, intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts.
Quereinstieg
Absolventinnen und Absolventen folgender Ausbildungs- bzw. Studiengänge sind als verwandte Berufsgruppen grundsätzlich für den Quereinstieg geeignet:
- staatlich anerkannte Diplom-Heilpädagoge/-in,
- staatlich anerkannte/-r Erzieher/-in oder staatlich anerkannte/-r Heilpädagoge/-in,
- Diplom-Pädagoge/-in, Diplom-Psychologe/-in,
- Magister mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften,
- Bachelor/Master mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften,
- Grundschulpädagoge/-in, Sonderschulpädagoge/-in, Rehabilitationspädagoge/-in,
Die Feststellung der persönlichen Eignung und der vorhandenen Grundkenntnisse obliegt dem Träger, der dementsprechend eine individuelle Fortbildungsplanung erstellt. Der Fortbildungsplan des Trägers umfasst mindestens weitere 150 Stunden innerhalb von 18 Monaten, wenn die Fortbildungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Darüber hinaus können in begründeten Einzelfällen Mitarbeitende als Fachkraft anerkannt werden, wenn diese auf Grund ihrer Berufsausbildung, ihrer beruflichen Erfahrungen und Fortbildungen hinreichende Fachkenntnisse (s.u. allgemeine Voraussetzungen und hinreichende Fachkenntnisse) für dieses Tätigkeitsfeld besitzen.
Bei Personen aus verwandten Berufen, die über mindestens sechs Jahre in einem teilstationären, stationären oder ambulanten Angebot unter Anrechnung auf den Personalschlüssel durchgehend sozialpädagogische Tätigkeiten ausgeübt haben, wird davon ausgegangen, dass ausreichende Erfahrungen und Kompetenzen vorliegen, um erfolgreich in den Hilfen zur Erziehung arbeiten zu können.
Weitere Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen bei Personen im Quereinstieg gegeben sein:
- allgemeine Voraussetzungen
- ein pädagogischer Hochschulabschluss oder
- ein anderweitiger pädagogischer oder psychologischer Hochschulabschluss oder
- ein pädagogischer Fachschulabschluss und mindestens eine mehrjährige einschlägige Zusatzausbildung.
- hinsichtlich der Berufserfahrungen ist ein mindestens 18-monatiger Einsatz in Vollzeit- oder ein anteilig längerer Einsatz in Teilzeitbeschäftigung in einem sozialpädagogischen Handlungsfeld nachzuweisen
- die Berufserfahrungen ersetzen nicht die berufsspezifischen Fortbildungen, die Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen für einen Einsatz im Bereich der ambulanten Hilfen zur Erziehung qualifizieren.
- durch Fortbildungen (mindestens 150 Stunden in den letzten 3 Jahren) ist gegenüber den Trägern nachzuweisen, dass die Mitarbeitenden bereits über hinreichende Fachkenntnisse insbes. der Rechtslage, der Strukturen, Verfahren und Aufgaben in den Hilfen zur Erziehung, der Sozialpädagogik (Kindeswohl und Kinderschutz, Beratung, prozessorientierte Eltern- und Familienarbeit, der Psychologie und der Methodiken wie Problemanalyse, Diagnostik, Krisenintervention, Dokumentation verfügen
Der Anteil von Beschäftigten im Quereinstieg sollte 20 Prozent der Fachkräfte des Trägers nicht überschreiten. Dabei werden die Quereinsteigenden in ein Team von fachlich erfahrenen Mitarbeitenden eingebunden und mindestens 6 Monate intensiv begleitet.
Fachkraft-Definition
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder definiert besondere fachliche Anforderungen für dieses Arbeitsfeld. Demnach gelten
- staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiter/-in oder Diplom-Sozialpädagog/-in,
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter/-in Sozialpädagog-/in Bachelor of Arts (B.A.).
als regelhafte Fachkräfte für dieses Arbeitsfeld.