- Magistra oder Magister Hauptfach Erziehungswissenschaft
- Bachelor Artium Hauptfach Erziehungswissenschaft
- Personen, die an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule ein erstes oder zweites Staatsexamen Lehramt erworben haben
- Diplom oder Bachelor Psychologie (Diplom, B.A.)
- Diplom oder Bachelor Sport-, Kunst-, Theater- und Musikpädagogik
- Diplom oder Bachelor Sprachheilpädagogik und vergleichbare Abschlüsse
- Familienpfleger- und Familienpflegerinnen (nur für Kita)
- Fachkräfte Sprache und Integration aus dem Bundesprogramm „Sprach Kitas“, bzw. dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“ (nur für Kita)
- Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Logopädinnen und Logopäden
- Sporttherapeuten und Sporttherapeutinnen
- Staatlich anerkannte Kinderpfleger und Kinderpflegerinnen (nur für Kita)
- Staatliche geprüfte Sozialpädagogische Assistentinnen und
Sozialpädagogische Assistenten
- Staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen
Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, können Sie den Antrag auf Anerkennung als Quereinsteiger mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss nutzen.
Wenn Sie unsicher sind, nehmen Sie gerne unsere telefonische Kurzberatung in Anspruch.
Sie finden Ihren Berufsabschluss nicht in der vorangegangenen Liste?
Unter Umständen ist dennoch eine Anerkennung denkbar, wenn Ihr Berufsabschluss als gleichwertig zu einem der oben genannten Berufe eingeschätzt werden kann.
Für die Beurteilung wird dabei die Kombination aus pädagogischer Ausbildung (mindestens dreijährige Ausbildung auf Fachschulniveau) und ggf. der bisherigen nachweisbaren beruflichen Praxis herangezogen. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin bei der Kitaaufsicht (zentrale Anerkennungsstelle) zur Überprüfung und ggf. Anerkennung Ihres Abschlusses. Aktuell sind leider keine persönlichen Termine möglich, nutzen Sie bitte die Möglichkeiten einer Kurzberatung zu den angegebenen Telefonzeiten und reichen Sie aussagefähige Unterlagen ein.
Es empfiehlt sich, die Berliner Beratung zu Bildung und Beruf zu nutzen, die ebenso eine erste Einschätzung und ggf. auch Hinweise zu anderen Wegen zu einer pädagogischen oder anderen beruflichen Tätigkeit geben.
Welche Weiterbildungsauflagen gelten für Quereinsteigende mit einem qualifizierten Berufsabschluss?
Personen mit einem qualifizierten pädagogischen Berufsabschluss qualifizieren sich berufsbegleitend neben der Tätigkeit in Berliner Kitas oder im Bereich der ergänzenden und außerunterrichtlichen Förderung und Betreuung in der Primarstufe an Ganztagsschulen, je nach pädagogischer Vorbildung im Basiskurs oder im Kombinationskurs zur Sozialpädagogischen Fachkraft. Für die Teilnahme am Kurs erhalten Sie mit der Anerkennung eine Teilnahmeberechtigung. Die Kosten werden seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht übernommen.
Für die Anerkennung werden mindestens neun Monate einschlägige pädagogische Praxis nach der Anerkennung vorausgesetzt.
Diese Kurse finden an staatlichen und privaten Fachschulen für Sozialpädagogik statt. Nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahmen können Sie als Fachkraft anerkannt werden. Nutzen Sie hierfür den “Antrag auf Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft”.
Deutsch ist nicht meine Muttersprache, welches Sprachniveau muss ich für die Anerkennung als Fachkraft nachweisen?
Für die Anerkennung als Fachkraft wird das Sprachniveau C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen vorausgesetzt.
Anerkannt werden Sprachzertifikate nach TELC, Goethe, TestDAF oder DSH. Sollten Sie noch nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen, haben Sie die Möglichkeit, an einem der folgenden Kurse teilzunehmen