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Staatliche Anerkennung für Sozialberufe
Die staatliche Anerkennung erhält, wer das Studium der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Kindheitspädagogik oder Heilpädagogik, die Erzieherausbildung (Diplom, B.A. oder Fachschulprüfung) oder die Heilpädagogenzusatzausbildung erfolgreich abgeschlossen hat. Weitere Informationen