Beim Bezug von Bürgergeld kann es im Einzelfall zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen der Kundin/dem Kunden und dem Jobcenter kommen, die manchmal alleine nicht zu lösen sind.
Sollten die Unstimmigkeiten nach einem klärenden Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung bzw. Arbeitsvermittlung im Jobcenter weiterhin bestehen, empfehlen wir, sich zunächst mit Ihrem Anliegen an das Kundenreaktionsmanagement Ihres Jobcenters zu wenden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Kundenreaktionsmanagement sind als unabhängige neutrale Stelle im Jobcenter zu verstehen und prüfen Ihr Anliegen ergebnisoffen.
Sollte Ihr Anliegen nach einem Gespräch mit dem Kundenreaktionsmanagement immer noch nicht geklärt sein, können Sie sich an uns, die Beschwerdestelle SGB II der Senatsarbeitsverwaltung, wenden. Bitte beachten Sie, dass die Senatsarbeitsverwaltung keinen unmittelbaren Einfluss auf Einzelfallentscheidungen der Berliner Jobcenter hat. Wir prüfen jedoch an uns adressierte Anliegen, die die Berliner Jobcenter betreffen und versuchen, nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen. In einigen Fällen, insbesondere, wenn wir einen Handlungsbedarf sehen, leiten wir die Anliegen an das zuständige Jobcenter zur Bearbeitung bzw. Stellungnahme weiter, um so Ihr berechtigtes Interesse an einem ordentlichen und serviceorientierten Verwaltungshandeln zu stärken.