Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben I

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Inklusion

    Mitmachen, mitreden, mitarbeiten – egal ob ein Mensch eine Behinderung hat oder nicht. Darum geht es bei Inklusion. In der Schule bedeutet Inklusion: Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam. Im Bildungsbereich bedeutet Inklusion, dass allen Menschen auf Grundlage der Chancengleichheit das Recht auf höchstmögliche Bildung zusteht. Im Rahmen der BSO werden beispielsweise die Flächenvorgaben für Inklusion aus dem bisherigen Musterraumprogramm für alle Neubauschulen übernommen. In jeder Berliner Schule sollen die Voraussetzungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) geschaffen werden. Diese Form von Inklusion soll ergänzt werden um Maßnahmen, die volle Teilhabe an bestmöglicher Bildung für alle Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Dafür müssen neben der Lösung für Hygiene und Pflege insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit starken Einschränkungen im körperlich-motorischen Bereich weitere besondere Anforderungen wie z.B. Barrierefreiheit (Aufzug), rollstuhlgerechte Türbreiten oder auch taktile Leitsysteme berücksichtigt werden. Siehe auch: Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, SopädVO.

  • Inklusive Schwerpunktschule

    Der Senat von Berlin hat mit seinen Behindertenpolitischen Leitlinien die Vorgabe entwickelt, für alle öffentlichen Bereiche und damit für alle Schulen „Barrierefreiheit“ zu schaffen. Mit Finanzmitteln fördert der Senat seit dem Jahr 2013 Bau- und Planungsleistungen zur Einrichtung Inklusiver Schwerpunktschulen und für Maßnahmen der Herstellung von Barrierefreiheit an Bestandsschulen zur Umsetzung des Gesamtkonzepts „Inklusive Schule“).

  • Integrierte Sekundarschule (ISS)

    Die Schulart ist 2010 bei der Schulstrukturreform aus den bisherigen Haupt-, Real- und Gesamtschulen entstanden. Von der Berufsbildungsreife bis zum Abitur können an diesen Schulen vielfältige Abschlüsse erworben werden:

    • Nach zehn Schuljahren die Berufsbildungsreife (BB, früher Hauptschulabschluss)
    • Erweiterte Berufsbildungsreife (eBB, früher erweiterter Hauptschulabschluss)
    • Mittlerer Schulabschluss (MSA, früher Realschulabschluss)
    • Abitur nach 13 Jahren an Sekundarschulen mit gymnasialer Oberstufe

    Dabei gibt es folgende organisatorische Möglichkeiten: Die ISS hat eine eigene gymnasiale Oberstufe. Sie kooperiert verbindlich mit der gymnasialen Oberstufe einer anderen ISS oder eines Oberstufenzentrums. Sie hat eine gymnasiale Oberstufe im Verbund eingerichtet. Vorzugsweise wird eine ISS 4- bis 6-zügig organisiert.

    Es gilt das Prinzip der Individuellen Förderung, Schülerinnen und Schüler stehen im Vordergrund. Im Lernteam und individuell wird an Stationen, in Kleingruppen, Projekten und Lernbereichen gearbeitet. Das bedeutet mehr Chancengerechtigkeit und mehr Motivation. Verzicht auf nicht erfolgte Versetzung in die nächste Klassenstufe bei nicht ausreichenden Schulnoten, also kein “Sitzenbleiben”.

  • Interessenverband Berliner Schulleitungen e.V. (IBS)

    Laut Eigenaussage der einzige von Lehrerverbänden und Gewerkschaften unabhängige Berliner Schulleitungsverband, der gleichzeitig alle Schulformen vertritt. Gesprächspartner der Schulverwaltung und für politische Entscheidungsträger, vertritt Forderungen von Schulleitungen und nimmt Einfluss auf Gesetze und Verordnungen. Mitarbeit im Dachverband „Allgemeiner Schulleitungsverband Deutschlands“ (ASD).

  • Investitionsprogramm

    Das Investitionsprogramm des Landes Berlin wird für jeweils vier Jahre aufgesetzt. Es besteht aus sogenannten “Einzelmaßnahmen”. Diese sind in Hauptverwaltung und Bezirksverwaltungen unterteilt. Innerhalb der Hauptverwaltung gibt es die Zusammenstellung nach Positionen, Einzelplänen, Maßnahmen mit GRW-Förderung.

    Die Maßnahmen der BSO sind u. a. hier eingestellt:
    • Einzelplan 10 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
    • Einzelplan 27 – Zuweisungen an und Programme für die Bezirke, dort ist bspw. das Schulsanierungsprogramm (SchulSP) verortet.
    • Anlagen 1-4: Schulbaumaßnahmen

    Grundlage für die Finanzierung der Berliner Schulbauoffensive sind die Beschlüsse des Senats von Berlin zur Finanzplanung 2020 bis 2024 und zu den beiden Nachtragshaushaltsplänen 2020/2021 sowie der vom Abgeordnetenhaus beschlossene Haushaltsplan 2020/2021.