Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben A

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Amtshilfe

    Gemäß § 109 Berliner Schulgesetz obliegt den Berliner Bezirken grundsätzlich die Zuständigkeit für die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) führt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Schulneubaumaßnahmen und große Sanierungsmaßnahmen in Amtshilfe für die Bezirke durch.

  • Architektenkammer Berlin (AKB)

    Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegr. 1985, berufliche Selbstverwaltung der mehr als 9.000 Mitglieder aus den Bereichen Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur. Sie führt die Architekten- und Stadtplanerliste und überwacht die geschützte Berufsbezeichnung. Die AKB ist im Landesbeirat Schulbau vertreten.

  • Architekturwettbewerb

    Wird angewandt, wenn für eine anstehende konkrete Planungsaufgabe oder für eine generelle Ideenfindung der optimale Entwurf gefunden werden soll. Da es trotz teils präziser Vorgaben, z.B. durch Raumprogramm oder städtebauliche Vorgaben, viele Möglichkeiten gibt, ein Bauwerk zu strukturieren, zu konstruieren und zu gestalten bzw. eine städtebauliche Planung zu entwickeln, versucht man durch konkurrierende Planung von Alternativen die beste Lösung zu finden. Ein bewährtes qualitäts- und projektorientierten Mittel zur Ermittlung der besten Lösung hinsichtlich Städtebau, Funktion, Ökonomie und Sozialverträglichkeit für ein bestimmtes Projekt sowie für alle Kriterien der Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) wurden und werden Architekturwettbewerbe durchgeführt. Beispiele: 3- bis 4-zügige Typengrundschulen, weiterführende Schulen.

  • Arrondierung

    Der Begriff beschreibt die Neustrukturierung von Grundstücken, um deren Ausnutzung zu optimieren. Bauliche Arrondierungen können aufgrund kapazitätsverändernder Maßnahmen oder im Rahmen von umfassenden Sanierungen bestehender Schulstandorte erfolgen.

  • Außenanlagen

    Sämtliche Teile des Schulgrundstücks, die nicht zum Gebäude gehören. Auch “schulische Freifläche” genannt, darunter Sportplätze, Pausenhöfe, Schulgärten.

  • Außerschulischer Lernort (ASL)

    Ort außerhalb der Schule, für Schüler und Lehrer im Rahmen des Unterrichts zum Zweck des anschaulichen Lernens. Z.B.: Jugendverkehrs, -kunst, -musikschulen, Gartenarbeitsschulen.

  • Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung

    Mit den Ausführungsvorschriften werden verbindliche Grundlagen formuliert und Verfahren der Schulentwicklungsplanung geregelt, um berlinweit eine Vergleichbarkeit und Bewertung der schulischen Infrastruktur zu erreichen.