Bei der Planung von neu zu bauenden Schulen sind unterschiedlichste Regelungen und Vorgaben für Innen- und Außenflächen zu beachten. Bevor eine Baumaßnahme überhaupt begonnen werden kann, muss vor allem anderen ein passendes Grundstück zur Verfügung stehen. Der dafür erforderliche Größenbedarf setzt sich gemäß den Vorgaben aus der Grundfläche von Schulgebäude und Sporthalle, den Freizeit- und Erholungsflächen, dem Schulgarten, den ergänzenden Flächen, der Erschließung sowie optional vereinsgerechten Außensportanlagen zusammen. Die Senatsbildungsverwaltung stellt die dafür erforderlichen Planungsvorgaben für die Berliner Schulen zur Verfügung.
Neben diesen Richtlinien gibt es weitere Vorgaben zur Planung der Gebäude und Freiflächen, die sogenannten „Musterprogramme“. Sie sind den jeweiligen Schularten zugeordnet und folgendermaßen unterteilt: Musterraum-, Musterfunktions-, Musterausstattungs- und Musterfreiflächenprogramm. Diese Programme basieren auf dem Konzept der Compartmentschule. Sie ergänzen einander bzw. bauen aufeinander auf. Während die nach Schulart und Zügigkeit unterteilten Raumprogramme Anzahl und Art der zu planenden Räume und Flächen ausweisen, enthalten die Musterfunktions- und Musterausstattungsprogramme modellhaft die räumlichen Beziehungen, funktionalen Erfordernisse und Ausstattungsanforderungen jeder Schulart, ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Raumanzahl.