Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) haben am 22.12.2020 die Projektvereinbarung zur Pilotplanung für die Nachnutzung von Tempohome-Bauten für schulische Zwecke unterzeichnet. Somit kann nun die Pilotphase zur Überprüfung der Machbarkeit im neuen Jahr starten.
Um den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen und Ausweichflächen zu decken, ist es erforderlich, temporäre Schulerweiterungsbauten in Berlin zu errichten. Hierzu wurde zwischen den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie und der Senatsverwaltung für Finanzen sowie der BIM die Übereinkunft erzielt, das Angebot der BIM zur Unterstützung bei der Nachnutzung von Tempohome-Provisorien für schulische Zwecke für die Dauer einer Pilotphase weiter zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wird geprüft, inwieweit sich die vorhandenen Behelfsbauten aus der Flüchtlingsunterbringung (Tempohomes) für eine temporäre Weiternutzung innerhalb der Berliner Schulbauoffensive eignen und ob das Verfahren wirtschaftlich ist.
Die Taskforce Schulbau hat am 16. Juni 2020 die Nachnutzung von Tempohome-Bauten für schulische Zwecke beschlossen. Die landeseigene BIM wurde in Folge dessen mit der Dienstleisterfunktion für alle Berliner Bezirke beauftragt. Die Dienstleisterfunktion umfasst die Aufgaben: Pilotplanung, Pilotprojekt und Ausschreibung von Rahmenverträgen für Bau- und Planungsleistungen. Im Ergebnis der Pilotplanung werden drei Pilotentwürfe auf Grundlage der Mindeststandards für Ausweich- und Zusatzmaßnahmen erarbeitet. Die Entwürfe sollen anschließend einheitlich für alle Bezirke als Grundlage für ihre jeweiligen standortspezifischen Planungen dienen.