Die Taskforce Schulbau hat in ihrer letzten Sitzung die Mindestanforderungen für temporären Schulbau beschlossen. Ziel war die Erarbeitung allgemeingültiger Standards zur Sicherung schulischer Qualitäten. Die Mindestanforderungen umfassen unter anderem: die prinzipielle Barrierefreiheit für Ausweich- und Zusatzmaßnahmen mit einer Standzeit von unter fünf Jahren, die fußläufige Erreichbarkeit für Grundschulen und die Mindestgröße von 50 Quadratmeter pro Raum für allgemeinen Unterricht. Zusammen mit dem kürzlich unterzeichneten Verfahren zur Umsetzung des 100-Millionen-Euro-Programm ist nun der Weg frei für die schnelle Schaffung von temporären Schulplätzen.
In dieser Sitzung fasste die Taskforce weitere Beschlüsse zum Mustererbbaurechts- und -mietvertrag zur Verwendung durch die Bezirke und zu der Neustrukturierung der BSO-Tranchen.