Die Berliner Bezirke konnten sich am 20. Februar umfassend zu der Rolle der Bedarfsträgerschaft für den Neubau und Ersatzneubau von allgemeinbildenden Schulen informieren. Die Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie für Stadtentwicklung und Wohnen stellten die jeweiligen Arbeitsschritte mit den dazugehörigen Aufgaben und Zuständigkeiten vor und standen für Fragen zur Verfügung.
Die Steuergruppe der Taskforce Schulbau hat das vorgestellte Verfahren erarbeitet, mit dem Ziel, die Aufgabenverteilung bei der Projektentwicklung von BSO-Neubaumaßnahmen zu regeln, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen umgesetzt werden. Darüber hinaus wird auch die Rolle der Bedarfsträgerschaft definiert, die bis zur Genehmigung der Erweiterten Vorplanungsunterlagen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie übernommen wird. Die Vorlage soll in Kürze der Taskforce Schulbau zur Beschlussfassung vorgelegt werden.