gemäß § 2 Abs. 3 AufarbBG und gemäß § 38 Abs. 3 StUG
- zur Rehabilitierung und Entschädigung von politisch motivierter Haft, Diskriminierung im Beruf und von Verwaltungsrecht, u. a. zu rentenrechtlichen Ansprüchen,
- zur Anerkennung und Behandlung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden,
- zu Archiven, in denen sich wichtige Unterlagen aus der Zeit der ehemaligen DDR befinden,
- zu Problemen, die sich aus der Überprüfung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst ergeben,
- zu Einsicht und Herausgabe von Stasi-Akten,
- zu Fragen und Problemen, die sich von der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes ableiten
Vor und nach der Akteneinsicht bieten wir Ihnen eine psychosoziale Beratung an.