Gemeinnützige Stiftungen (↦ Gemeinnützigkeit) haben die Pficht, ihr Vermögen dauerhaft zu mehren und die ↦Erträge aus dem Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Bei einer Bodenstiftung besteht das Vermögen vor allem aus Grundstücken. Diese werden im ↦Erbbaurecht für möglichst gemeinwohlorientierte Nutzungen vergeben. Damit verfolgen diese Stiftungen das Anliegen, Grund und Boden den Marktmechanismen zu entziehen und gleichzeitig eine moderate Rendite zu erwirtschaften. Die Idee der Bodenstiftung wird immer relevanter, da als Konsequenz der Finanzkrise 2008 und der Niedrigzinspolitik der Europäischen Union ein erheblicher Anteil des globalen Kapitals in den Kauf von Grundstücken fließt und sich die Spekulation auf künftige Wertsteigerungen in den Pachten und Mieten für diesen Boden niederschlägt. Durch die Festlegung des Stiftungszwecks können Bodenstiftungen über Legislaturperioden und Mehrheitsverhältnisse in der Politik hinweg dauerhaft den Boden für sozial gerechte Nutzungen sichern und über die Ausgestaltung von Erbbaurechten steuern (↦Dauerhaftigkeit).
Bodenstiftung
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