Ein aus der Zivilgesellschaft heraus initiiertes Projekt kann mit einem Unternehmen verglichen werden: Im Ergebnis einer privatwirtschaftlichen, staatlichen oder zivilgesellschaftlichen „Unternehmung“ steht ein Ertrag, der sowohl einen finanziellen als auch gesellschaftlichen Mehrwert darstellen kann. Städtische oder private Initiativen, die ungenutzte oder untergenutzte Räume erschließen wollen, erzeugen einen hohen Wert für die Entwicklung eines Stadteils und leisten im Ergebnis ihres Wirkens einen Beitrag zur ↦Stadtrendite. Wie und ob die erzeugten Mehrwerte zu beziffern sind, bleibt kritisch zu hinterfragen, da Bedürfnisse eigentlich keinen Preis haben.
Gleichzeitig kann die Betrachtung des zu erwartenden Ertrags eines Projekts wichtig sein. Eine gemeinwohlorientierte Nutzung hat zum Beispiel eine bessere Chance, den Zuschlag für den Kauf einer Immobilie zu erhalten, wenn beim Verkauf statt eines üblichen Bieterverfahrens der Verkehrswert zugrunde gelegt wird. So kann sichergestellt werden, dass sich die zukünftigen Nutzungen eher am realen Ertrag eines gemeinwohlorientierten Projekts orientieren können.
Ein ähnlicher Ansatz kann bei der Berechnung des Erbbauzinses (↦Erbbaurecht) angesetzt werden: Gewerbetreibende, die über höhere Einnahmen verfügen, zahlen einen höheren Erbbauzins als zum Beispiel Wohnprojekte der Jugendhilfe, die sich fast ausschließlich über die Mittel der öffentlichen Hand finanzieren.