Bezirksbeauftragte

Berliner Bezirke

Ein wichtiges Instrument der Selbstvertretung der Menschen mit Behinderung wurde nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) mit der Wahl von Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in allen 12 Berliner Stadtbezirken geschaffen. Zwischen der Landes- und den Bezirksbeauftragten findet eine enge Zusammenarbeit statt. Die Konferenz der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen tagt gemeinsam mit der Landesbeauftragten regelmäßig einmal im Monat. Dort werden aktuelle Problemstellungen in den Bezirken diskutiert sowie Informationen und Meinungen ausgetauscht.

Die gesetzliche Grundlage für die Funktion der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen findet sich in § 28 ff des LGBG. Dort ist u. a. ausgeführt:
“Aufgabe der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
ist es, darauf hinzuwirken, dass die Bezirke ihren Verpflichtungen aus diesem Gesetz nachkommen.
Die Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen vermitteln als Schnittstelle zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren auf bezirklicher Ebene. Sie sind Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner für Vereine, Initiativen und sonstige Organisationen, die sich mit der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen befassen, sowie für Einzelpersonen bei Problemen, die im Zusammenhang mit einer Behinderung auftreten.”
“In jedem Bezirk wird ein Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen gebildet. Als Vertretung der Zivilgesellschaft berät und unterstützt der Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderungen die Bezirksbeauftragte oder den Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in allen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Bezirksebene berühren.”

Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen