Menschen mit Behinderungendürfen im Land Berlin nicht benachteiligt werden. Das Land Berlin muss für gleiche Lebensbedingungen sorgen (Verfassung von Berlin, Artikel 11).
Außerdem haben Menschen mit Behinderungen im Land Berlin das Recht auf Barrierefreiheit.
Gebäude, Gehwege, Nahverkehr, Amtsgeschäfte und Kommunikation mit öffentlichen Stellen, Informationen von Behörden und vieles mehr müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind (LGBG § 4).
Menschen mit Behinderungen haben auch das Recht auf Angemessene Vorkehrungen, damit sie gleichberechtigt teilhaben können (LGBG §5).
Der Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderungen wirkt darauf hin, dass die Verwaltung ihren Aufgaben und Verpflichtungen aus dem LGBG nachkommt. Er überwacht die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen bei allen Maßnahmen des Bezirks.
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen ist Geschäftsführer des Behindertenbeirates Mitte von Berlin.