BeihilfeAntragOnline

Bitte beachten Sie, die Registrierung im Beihilfeantrag Online-Portal ist
nur für die individuelle Beihilfe zulässig.
Sofern Sie eine Pauschale Beihilfe beantragen möchten, reichen Sie Ihren Antrag bitte, wie gewohnt via Post oder über das dafür vorgesehene Kontaktformular ein.

Vorteile

  • Pflegeantragstellung
  • Einreichung als PDF abrufbar
  • Bearbeitungsstatus
  • Bescheid Rückkanal
  • Stammdatenänderungen

Nachteile

  • Zwei-Faktor-Authentifizierung
  • Datenübertragung aus den Rechnungen

Nutzungsbedingungen

Datenschutzerklärung

Hinweise zum Verfahren Beihilfeantrag online

Zugang zum Beihilfeantrag Online-Portal

FAQ - häufige Fragen

  • Ich habe bereits die APP. Kann ich trotzdem BAO nutzen?

    Sofern Sie pflegebedingte Aufwendungen auch digital einreichen möchten, können Sie sich auch als APP-Nutzer in BAO anmelden.

  • Ich habe bereits die APP. Kann ich dort auch bald pflegebedingte Aufwendungen einreichen?

    Die Einreichung von pflegebedingten Aufwendungen in der APP ist nicht vorgesehen.

  • Ich habe Probleme bei der Registrierung oder dem Teilnahmeantrag, wo kann ich mich hinwenden.

    Bei jeglichen Problemen mit BAO, wenden Sie sich gern an
    technischer-service@lvwa.berlin.de .
    Bitte geben Sie immer Ihr Personalkennzeichen an.

  • Kann ich BAO auch als Bevollmächtigter nutzen?

    Sofern Sie eine Vertretungsvollmacht für eine/n Beihilfeberechtigte/n haben, können Sie BAO nutzen.
    Beachten Sie bitte das bei der Registrierung des Kontos jedoch immer die Daten der/des Beihilfeberechtigten anzugeben sind.

    Sofern Sie bevollmächtigt für mehrere Klienten sind, beachten Sie bitte, dass je Registrierung eine E-Mail-Adresse nur einmal verwendbar ist.
    Erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrem Mailprovider, ob die Einrichtung von verschiedenen Unter-E-Mail-Konten möglich ist.

  • Ich habe meinen Aktivierungscode nicht per Post erhalten. was soll ich tun?

    Bitte melden Sie sich, unter Angabe des betreffenden Personalkennzeichens unter: technischer-service@lvwa.berlin.de .

  • Ich kann mich nach der Registrierung nicht einloggen. Was muss ich tun?

    Bitte beachten Sie das die Verifizierung Ihres E-Mail-Kontos erst abgeschlossen ist, wenn das Konto aktiviert wurde.
    Sie erhalten eine Mail zur Aktivierung an Ihr E-Mail-Konto.
    Dort rufen Sie den enthaltenen Link auf und betätigen, auf der neu geladenen Seite,die Schaltfläche Konto aktivieren.
    Dann können Sie sich einloggen und direkt mit dem Teilnahmeantrag starten.

  • Wie lange dauert es ab der Registrierung bis ich Anträge stellen kann?

    Die Registrierung dient im ersten Schritt nur dazu ein E-Mail-Konto für Systemnachrichten zu hinterlegen.
    Danach stellen Sie einen Teilnahmeantrag. Dieser wird an den Beihilfeservice zur Prüfung übermittelt. Die Bearbeitung des Teilnahmeantrages wird genauso, wie die Bearbeitung jedes anderen Antrages im Beihilfeservice chronologisch nach Eingangsdatum abgearbeitet. Demnach können bis zur Genehmigung der Teilnahme einge Arbeitstage vergehen. Auch hier findet die Bearbeitung der Anträge nur Werktags statt.

  • Welche Voraussetzungen gibt es damit ich teilnehmen kann?

    Voraussetzung ist, dass Sie einen Beihilfeanspruch im Land Berlin besitzen.
    Die Anmeldung zur Teilnahme für Bevollmächtigte oder Erben von kürzlich Verstorbenen ist nicht zulässig.
    Auch die Anmeldung für Tarifangestellte, die keinen Beihilfeanspruch haben, ist nicht zulässig.
    Ebenso ist die Anmeldung nicht zulässig, wenn Sie verpflichtet sind Ihre Unterlagen via Boten oder mit einem Prüfvermerk an den Beihilfeservice einzureichen.

  • Ich wurde kürzlich verbeamtet. Kann ich mich anmelden?

    Sollten Sie kürzlich verbeamtet worden sein und die individuelle Beihilfe
    in Anspruch nehmen wollen, können Sie sich in BAO registrieren.
    Bitte beachten Sie, dass bei der Registrierung im Teilnahmeantrag das
    neue Personalkennzeichen für Ihren Beamtenstatus zu nutzen ist.
    Das neue Personalkennzeichen erhalten Sie von Ihrer Personalstelle.

  • Ich habe mein Kennwort vergessen. Was muss ich tun?

    Auf der Startseite haben Sie die Auswahlmöglichkeit Kennwort vergessen.
    Dort geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Im nächsten Schritt müssen Sie Ihre festgelegte Antwort auf Ihre Sicherheitsfrage eingeben und ein neues Kennwort festlegen. Das neue Kennwort müssen Sie vor Benutzung einmal aktivieren. Hierzu erhalten Sie eine Mail.

  • Ich bin neu verbeamtete Dienstkraft und will die Pauschale Beihilfe. Kann/ muss ich mich in BAO anmelden?

    Für die Beantragung der Pauschalen Beihilfe ist eine Registrierung in BAO nicht notwendig.
    Die notwendigen Antragsformulare finden Sie hier.
    Die Einreichung kann postalisch oder über das Kontaktformular erfolgen.
    Dies gilt auch für Änderungsanträge.

  • Was ist vor der Stellung eines Antrages in BAO zu beachten?

    Bitte beachten Sie, dass der Beihilfeservice nicht automatisch Ihre Versicherungsdaten von der Personalstelle bekommt.
    Ist dies also Ihr erster Antrag beim Beihilfeservice, müssen die Krankenversicherungsnachweise für alle Personen eingereicht werden, für die Sie Aufwendungen geltend machen möchten.

    Diese können Sie in BAO über die Stammdatenmitteilung erledigen.

    Auch bei Änderungen im Prozentsatz einer Versicherung oder nach einem Wechsel, sind diese Veränderungen dem Beihilfeservice anzuzeigen.

  • Ich möchte dem Beihilfeservice Informationen mitteilen, aber keinen Antrag auf Erstattung stellen. Was kann ich tun?

    Für alle personenbezogenen Mitteilung können Sie die Stammdatenmitteilung nutzen. Ihnen wird in der Mitteilung von Stammdaten eine Auswahl an gängigen Stammdaten angeboten. Sollte nichts davon auf Ihre Mitteilung zutreffen, lassen Sie die Vorseinstellung auf nein stehen und gehen Sie auf Weiter. Dort haben Sie die Möglichkeit eine Datei hochzuladen. Dies kann ein persönliches Anschreiben zur Mitteilung von z.B. einer neuen Bankverbindung, einem Umzug oder einer Telefonnummernänderung sein. Ebenso können Sie eine Vollmacht hier hochladen.