Seit 1. Januar 2017 erfolgt die Herausgabe des Amtsblattes für Berlin ausschließlich durch das Landesverwaltungsamt Berlin. Die Geschäftsprozesse werden über dieses zentrale Amtsblatt-Portal im Stadtinformationssystem des Landes Berlin organisiert.
Das Informationsangebot umfasst die aktuelle Ausgabe sowie – bis zur Einrichtung der Recherche-Datenbank – die jeweils letzten fünf Ausgaben des Amtsblattes für Berlin. Der Aufbau der Amtsblatt-Datenbank mit Suchfunktion rückwirkend bis zum Jahr 2003 wird noch weitere Zeit in Anspruch nehmen. In der Übergangszeit werden daher zunächst nur die jeweils letzten fünf Ausgaben des Amtsblattes für Berlin auf dem Amtsblatt-Portal allgemein zugänglich abrufbar sein. Für die Berliner Verwaltung wird in dieser Zeit weiterhin das bisherige Intranet-Archivangebot über das Amtsblatt-Portal verfügbar bleiben.
Die Verbreitung des Amtsblattes für Berlin erfolgt über Verteilerlisten (Druckverteiler, Newsletter), in die man sich über entsprechende Online-Formulare des Amtsblatt-Portals eintragen kann.
Inhaltsgleich zur Druckfassung wird auf dem Amtsblatt-Portal jeweils eine dauerhaft kostenfreie elektronische Ausgabe des aktuellen Amtsblattes für Berlin angeboten (PDF-Format). Über einen elektronischen Informationsdienst („Newsletter“) erfolgt jeweils zum Zeitpunkt der Herausgabe einer neuen Ausgabe eine Benachrichtigung an alle Interessierten per E-Mail. Nach zweimaliger Nichterreichbarkeit einer E-Mail-Anschrift wird diese aus der Verteilerliste des Newsletters gelöscht.
Anlässlich der allgemeinen Verwaltungsbeteiligung zur beabsichtigten Neuausrichtung der Herausgabe des Amtsblattes für Berlin wurden bau- und planungsrechtliche Bedenken geltend gemacht, die über den 1. Januar 2017 hinaus übergangsweise eine amtlich verkündete Fassung des Amtsblattes für Berlin als Druckfassung erforderlich macht. Die ursprüngliche Absicht, ab dem 1. Januar 2017 nur noch eine ausschließlich elektronische Herausgabe des Bekanntmachungsblattes vorzusehen, musste insoweit zurückgestellt werden. Gleichwohl bleibt das Ziel bestehen, die amtliche Verkündungsfassung baldmöglichst auf eine ausschließlich elektronische Fassung umzustellen. Für den Bezug des Amtsblattes für Berlin als Druckfassung wird auf dem Amtsblatt-Portal ein zusätzliches Online-Formular („Druckausgabe“) zur Aufnahme in den Druckverteiler angeboten. Aufgrund fehlender Rechnungslegung werden die Druckfassungen zunächst noch kostenfrei abgegeben. In Abhängigkeit von der Dauer des Übergangszeitraums und sobald die organisatorischen Voraussetzungen für die Rechnungslegung gegeben sind, werden Abonnements für die Druckfassung später kostenpflichtig. Eine Subventionierung des Bezugspreises wird in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen, sodass zu gegebener Zeit mit deutlich höheren Kosten gerechnet werden muss, als dies beim bisherigen Abonnement-Preis der Fall ist.
Veröffentlichungsbeiträge sind grundsätzlich über die auf dem Amtsblatt-Portal angebotenen Formulare an die Amtsblatt-Redaktion aufzuliefern.