Bild: Landesdenkmalamt Berlin,Sabine Ambrosius
Für die Liste des UNESCO-Weltkulturerbes qualifizieren sich Stätten, deren außergewöhnlicher universeller Wert („outstanding universal value“) nachweisbar ist. Dieser „bezeichnet eine kulturelle und/oder natürliche Bedeutung, die so außergewöhnlich ist, dass sie die nationalen Grenzen durchdringt und sowohl für gegenwärtige als auch künftige Generationen der gesamten Menschheit von Bedeutung ist…“ (§ 49 der Richtlinien der Welterbekonvention).
Filling the Gaps – Schließt die Lücken
Das Land Berlin prüft fortwährend, ob es weitere Anwärter für den Welterbestatus gibt. Grundlage hierbei ist insbesondere der „Filling the Gaps“-Bericht von ICOMOS International aus dem Jahr 2005.
Veranstaltungen und Publikationen
Zur Identifikation von Potenzialen fanden in den vergangenen Jahren verschiedene Symposien und andere Veranstaltungen statt. Im Nachgang dazu wurden unter anderem die folgenden Publikationen veröffentlicht:
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Moderne neu denken: Architektur und Städtebau des 20. Jahrhunderts – zwischen Avantgarde und Tradition.
Tagungsdokumentation herausgegeben von ICOMOS Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt Berlin. Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.) ICOMOS Hefte des Deutschen Nationalkomitees LXIX
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Karl-Marx-Allee und Interbau 1957. Konfrontation, Konkurrenz und Koevolution der Moderne in Berlin,
Beiträge zur Denkmalpflege in Berlin, Band 47, Berlin 2017
Weitere Informationen
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Sozialistischer Realismus und Sozialistische Moderne. Welterbevorschläge aus Mittel und Osteuropa.
Dokumentation des europäischen Expertentreffens von ICOMOS über Möglichkeiten einer internationalen seriellen Nominierung von Denkmalen und Stätten des 20. Jahrhunderts in postsozialistischen Ländern für die Welterbeliste der UNESCO. Warschau, 14.–15. April 2013. Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland (Hrsg.). ICOMOS Hefte des Deutschen Nationalkomitees LVIII
Die Tentativliste – Der Weg zum Welterbe
Die Auswahl von Welterbestätten gliedert sich in ein mehrstufiges Verfahren. Im ersten Schritt erfolgt auf nationaler Ebene die Bewerbung um die Aufnahme in die Tentativliste. Die Tentativliste ist eine Vorschlagsliste für zukünftige Nominierungen zur Aufnahme in das Register der UNESCO-Welterbestätten.
Abgabetermin für die Vorschläge des aktuellen Tentativverfahrens war der 31.10.2021. Die einzelnen deutschen Länder konnten je bis zu zwei Vorschläge einbringen.
Nach der Begutachtung durch ein Fachgremium wird voraussichtlich Ende 2023 der Beschluss über die Aufnahme auf die Tentativliste durch die Kulturministerkonferenz (KMK) erfolgen. Wann Deutschland das erste ausgearbeitete Nominierungsdossier der aktualisierten Tentativliste in Paris einreichen kann, entscheidet die UNESCO. Die Prüfung der Dossiers erfolgt danach durch eine eingesetzte Beraterorganisation der UNESCO und muss abschließend durch das Welterbekomitee beschlossen werden.
Berlin hat 2021 zwei Vorschläge für die deutsche Tentativliste eingebracht:- Waldsiedlung Zehlendorf als Erweiterung der bestehenden Welterbestätte “Siedlungen der Berliner Moderne”
- Karl-Marx-Allee und Interbau 1957. Architektur und Städtebau der Nachkriegsmoderne