Wenn Arbeit ein Vergnügen ist, wird das Leben zur Freude, wusste schon Maxim Gorki. Allerdings kann durch die Arbeit die Gesundheit und Sicherheit gefährdet sein.
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, sich über die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten Gedanken zu machen, Gefährdungen zu beurteilen, Abwehr-Maßnahmen zu ergreifen und darf sein Personal bestimmten Expositionen nicht aussetzen. Ähnliche Verpflichtungen gibt es für Hersteller und Betreiber von technischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln, und für die Inverkehrbringer von Produkten und Chemikalien: Die Sicherheit der Nutzenden darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch von Technik, Produkten und chemischen Stoffen nicht gefährdet sein.
Wenn Arbeitgeber oder Technik-Betreiber ihre Verpflichtungen nicht wahrnehmen, ist das LAGetSi als Ordnungsbehörde gefordert.
Mit Anordnungen setzt das LAGetSi dann Recht und Gesetz durch – nötigenfalls mit Verwaltungszwang. Und bei Ordnungswidrigkeiten drohen drastische Bußgelder.
Das LAGetSi ist die Berliner Landesbehörde, die sich als zentrale technische Fach- und Ordnungsbehörde in Berlin mit Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technischer Sicherheit beschäftigt.
Das LAGetSi ist der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung nachgeordnet.
Diese Senatsverwaltung übt die Fachaufsicht über die Aufgaben des LAGetSi im Arbeits- und Gesundheitsschutz und über die meisten Aufgaben der technischen Sicherheit aus. In Angelegenheiten der Marktüberwachung energiebetriebener Produkte ist die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die zuständige Fachaufsicht, in Angelegenheiten des Strahlenschutzes die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.
Arbeitsschutz für Berlin
Wir überwachen die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten am Arbeitsplatz. Wir beraten Betriebe, wie sie die Gefährdung der Beschäftigten richtig beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen treffen. Wir kontrollieren, ob Betriebsärzte und betriebliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt sind und ihre Aufgaben erfüllen können. Wir ermächtigen Betriebsärzte zu speziellen Vorsorgeuntersuchungen. Wir wirken auf richtige Ergonomie am Arbeitsplatz hin. Wir überwachen die Arbeitszeit für ausreichende
Ruhe- und Erholungszeiten der Beschäftigten. Wir überwachen, wenn jugendliche Beschäftigte eingesetzt werden.
Wir kontrollieren den Mutterschutz. Wir kontrollieren die Ruhezeiten von Berufskraftfahrern für Sicherheit im Straßenverkehr.
Wir kontrollieren kleine und große Baustellen. Wir ermitteln bei tödlichen und schweren Arbeitsunfällen,
wie Absturz aus der Höhe oder Elektrounfall, und schließen nötigenfalls den Betrieb.
Gesundheitsschutz für Berlin
Wir überwachen und beraten Betriebe, die mit Mikroorganismen oder Gefahrstoffen arbeiten, um die Beschäftigten und damit die Bevölkerung vor Ansteckung, Vergiftungen und Folgeschäden zu schützen. Wir kontrollieren Lärm in Betrieben und überwachen Arbeiten im Unterdruck- oder Überdruckbereich. Wir beurteilen Berufskrankheiten bei Rentenanträgen. Wir überwachen den Strahlenschutz am Arbeitsplatz und am Patienten. Wir kontrollieren den Handel und den Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen, die giftig, krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind.
Technische Sicherheit für Berlin
Wir überwachen die Betriebssicherheit von Produkten, Geräten und Maschinen. Wir genehmigen und überwachen Heizkraftwerke, Gasturbinen, Dampfkessel und Tankstellen. Wir koordinieren den Katastrophenschutz von Betrieben. Wir überwachen den Handel mit Spielzeug, Elektrogeräten und Gasgeräten. Wir kontrollieren alle Produkte für Heim und Freizeit. Wir überwachen Aufzüge und Rolltreppen und wir kontrollieren, ob im Handel angebotene energiebetriebene Produkte effizient und richtig gekennzeichnet sind.
Wir genehmigen das Hantieren mit Sprengstoffen und überwachen den Handel damit und mit explosionsgefährlichen Stoffen.
“Sicherheit und Gesundheit für Berlin – bei der Arbeit und danach”, das ist der Leitsatz unserer Arbeit.