Informationen zur rechtlichen Situation von ukrainischen Fahrzeugen in Deutschland

Für die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland konnte für ukrainische Fahrzeuge letztmalig bis zum 30.09.2024 eine Ausnahmegenehmigung erstellt bzw. verlängert werden.

Seit dem 01.10.2024 ist die Sonderregelung entfallen und die unverzügliche Zulassung in Deutschland erforderlich, sofern ein regelmäßiger Standort begründet wurde.

Ein regelmäßiger Standort wird begründet, bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer Person unter Mitnahme des Fahrzeuges nach Deutschland, anderenfalls ist die vorübergehende Teilnahme bis zu einem Jahr am Straßenverkehr möglich. Die Frist beginnt mit Grenzübertritt.

Bei einer vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr ist ein durchgängiger Versicherungsschutz, sowie die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges vorausgesetzt.

Sofern sich ihr regelmäßiger Standort in Berlin befindet benötigen Sie einen Termin zur Umschreibung des Fahrzeugs. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte das Kontaktformular und geben als gewünschte Dienstleistung „Zulassung eines aus dem Ausland eingeführten Neu- oder Gebrauchtfahrzeuges“ an.

Welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, können Sie hier nachlesen.

Sollten Sie weitere Informationen bzw. Hilfestellungen benötigen, wenden Sie sich bitte an post.kfz-zulassung@labo.berlin.de.