Hinweis zur Befristung der Erstzulassungsfähigkeit (Neufahrzeuge) zum 31.12.2021

Ab 1. Januar 2022 können Kraftfahrzeuge der Fahrzeugklassen N1 und N2 mit den Emissionsklassen 36AN, 36AO, 36CH und 36CI sowie Kraftfahrzeuge mit der Emissionsklasse 66DO nicht mehr erstmalig zugelassen werden.