Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, seit 01.09.2023 haben sich einige Änderungen bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ergeben:
- die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ist nun auch für juristische Personen nutzbar,
- sinken die Gebühren bei der Nutzung des Online-Verfahrens deutlich,
- wird Ihr Fahrzeug unmittelbar nach Abschluss des Vorgangs im Online-Dienst in Betrieb gesetzt und kann sofort deutschlandweit im Straßenverkehr genutzt werden. Die Zulassungsdokumente (Zulassungsbescheinigungen Teil I/II und Plaketten) werden der Halterin oder dem Halter binnen 10 Kalendertagen von der Zulassungsbehörde Berlin zugesandt; bis dahin reicht die Auslage der heruntergeladenen vorläufigen Zulassungsbescheinigung im Fahrzeug und die Anbringung der amtlichen Kennzeichen am Fahrzeug,
- ist für die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs keine Identifizierung der Nutzenden im Online-Dienst mehr notwendig,
- kann die Zulassung für Fahrzeuge mit Oldtimer-, Saison- und Elektro-Kennzeichen nun ebenfalls im Online-Dienst beantragt werden,
*sind für Autohäuser o.ä. Unternehmen Tageszulassungen möglich, - wurde für gewerbliche Massenzulassungen eine Großkundenschnittstelle (GKS) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für gewerbliche Kundinnen und Kunden, die mehr als 500 Zulassungen im Jahr durchführen, eingerichtet; dies erfordert allerdings die vorherige Zertifizierung beim Kraftfahrbundesamt (KBA).
Seit dem 02.11.2023 bieten wir das Dienstleistungsangebot von i-Kfz 4 und der Großkundenschnittstelle vollumfänglich an.
Alle Online – Angebote der Kfz-Zulassungsbehörde Berlin finden Sie in der Übersicht der Dienstleistungen.
Grundsätzliche Informationen zur neuen Version der „internetbasierten Fahrzeugzulassung“ finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
Ihre Zulassungsbehörde Berlin